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Der blutige Deutsche Herbst 1977

Am 5. September 1977 entführen Angehörige der Roten Armee Fraktion (RAF) Hanns Martin Schleyer. Nach den Ermittlungen des Bundeskriminalamtes stoppen gegen 17.30 Uhr der Wagen Schleyers sowie das Begleitfahrzeug, als ein Kinderwagen auf die Fahrbahn geschoben wird. Wenige Sekunden später eröffnen mindestens fünf mit Maschinenpistolen bewaffnete Personen das Feuer auf die beiden Wagen. Schleyers Fahrer sowie drei Sicherheitsbeamte sterben im Kugelhagel.

Am Tag nach der Entführung übermittelt die RAF dem Bundeskriminalamt (BKA) einen Bekennerbrief, in dem sie ihre Bedingungen für die Freilassung Schleyers nennt. Die Terroristen fordern die Freilassung von elf in der Bundesrepublik inhaftierten RAF-Mitgliedern - unter ihnen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe. Sie sollen je 100 000 DM erhalten und ausgeflogen werden. Um den ordnungsgemäßen Ablauf sicherzustellen, schlägt die RAF vor, dass die Gefangenen von Denis Payot - ehemaliger Generalsekretär der Internationalen Vereinigung für Menschenrechte - und Pfarrer Martin Niemöller begleitet werden. Die Bundesregierung ist nicht bereit, auf die Forderungen der RAF einzugehen. Sie versucht zunächst Zeit zu gewinnen. Am 7. September verlangt das BKA über den Rundfunk von den Terroristen einen Beweis, dass Schleyer noch am Leben sei. Die RAF übermittelt daraufhin ein Videoband, auf dem der Arbeitgeberpräsident eine Erklärung seiner Entführer verliest. Einen Tag später erklärt sich das BKA zu Verhandlungen bereit. Gleichzeitig warnt es die Terroristen, "diese Bereitschaft durch unzumutbare Forderungen nach Publikation von Einzelheiten zu gefährden. Die bisherige Kommunikation über Rundfunk und Fernsehen hat sich als unzweckmäßig erwiesen". Das BKA schlägt deshalb vor, eine Kontaktperson zu benennen. Die Terroristen sind einverstanden und akzeptieren Denis Payot. Im Auftrag von Bundeskanzler Helmut Schmidt startet Staatsminister Hans-Jürgen Wischnewski zu einem Flug nach Algerien und Libyen, um über eine Aufnahme der RAF-Häftlinge zu verhandeln. Damit signalisiert die Bundesregierung den Entführern, dass sie sich intensiv um ein Aufnahmeland bemüht. Tatsächlich scheint Bundeskanzler Schmidt jedoch entschlossen, nicht auf die Forderungen der Terroristen einzugehen, da ein Nachgeben die RAF zu erneuten Geiselnahmen und Erpressungsversuchen ermutigen könnte.

Am 14. September geht bei der französischen Nachrichtenagentur "Agence France Press" ein Videoband ein, auf dem Schleyer schwere Vorwürfe gegen das BKA erhebt. Die "mangelhaften" Sicherheitsvorkehrungen und die "völlig ungenügende" Observation hätten den Entführern den Überfall "sehr leicht gemacht". Trotzdem werde er sich der Entscheidung der Bundesregierung bezüglich der Forderungen der RAF "voll unterwerfen". Doch ein weiterer terroristischer Akt verschärft die Situation.

 

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