28. 3. 1896
Deutsches Reich
In Sachsen wird das Dreiklassenwahlrecht eingeführt. Es löst das seit 1861 geltende Zensuswahlrecht ab. Diese Einschränkung des Wahlrechts stellt eine Reaktion auf die Wahlerfolge der Sozialdemokraten seit 1890 dar.
In Sachsen wird das Dreiklassenwahlrecht eingeführt. Es löst das seit 1861 geltende Zensuswahlrecht ab. Diese Einschränkung des Wahlrechts stellt eine Reaktion auf die Wahlerfolge der Sozialdemokraten seit 1890 dar.