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Die Geschichte der Krankenversicherungen in Deutschland

Deutschland hat eine der ältesten Krankenversicherungen der Welt, doch diese ist in zwei verschiedene Systeme gespalten, zwischen denen nicht immer Einigkeit herrscht: die gesetzliche Krankenversicherung für „alle“ (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV), die nur von einem bestimmten Teil der Gesellschaft in Anspruch genommen werden kann.

Das deutsche Krankenversicherungssystem ist voller Widersprüche, die nur historisch zu erklären sind.

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pixabay.com, DarkoStojanovic

Die Krankenversicherung war eine kleine Innovation

Man stelle sich einmal vor, man ist krank, vielleicht sogar richtig ernsthaft erkrankt, doch man kann keinen Arzt aufsuchen, weil man sich die Behandlung nicht leisten kann. Das ist heute unvorstellbar für die meisten Bürger, war jedoch traurige Realität in Deutschland (und ist es in vielen anderen Ländern immer noch). Otto von Bismarck war der Gründer des sozialen Krankenversicherungssystems, das 1883 in Kraft trat. Ein Vorläufer dieses Systems waren die Gilden und Zünfte des Bergbaus. In Preußen trat schon 1845 ein Gesetz in Kraft, das die Gründung von Krankenkassen für Arbeiter genehmigte. Arbeiter und Gehilfen konnten von den Gemeinden dazu gezwungen werden, diesen Krankenkassen beizutreten – ein Vorläufer der Versicherungspflicht. 1867 wurde der Kaufmännische Verein für Handlungsgehilfen in Barmen gegründet, heute als Barmer Ersatzkasse bekannt. 1881 verkündet Kaiser Wilhelm I. Bismarcks Auffassung, der Staat müsse sich um die Absicherung bei Krankheit und Alter seiner Arbeiter kümmern. Der Grund war nicht eine plötzliche entdeckte Menschenfreundlichkeit, sondern das Erstarken der Sozialdemokratie, der man etwas entgegensetzen wollte. Ende des 19. Jahrhunderts war es dann soweit: die Gesetze rund um die Sozialversicherung von Arbeitern wurden eingesetzt.

Zum damaligen Zeitpunkt war es so, dass alle Arbeiter, die weniger als 2000 Mark verdienten, in eine verpflichtende Krankenversicherung, eine Pensions- und Invalidenversicherung und eine Unfallversicherung aufgenommen wurden. Erst ab 1914 waren auch Zahnbehandlungen als kassenpflichtige Leistungen enthalten. Bismarck sah hier eindeutig den Staat in der Pflicht, sich um seine hilfebedürftigen Bürger kümmern.

Die Aufspaltung in zwei Krankenkassen

Die Krankenversicherung war verpflichtend, galt jedoch anfänglich nur für Arbeiter der unteren Einkommensschicht und bestimmte Regierungsangestellte. Nach und nach wurde sie jedoch ausgeweitet, um möglichst viele Bürger erfassen zu können. Dennoch gab es viele Personen, für die sich die Kassen nicht zuständig fühlten, und zwar vor allem Lehrer, Geistliche und Beamte. Diese mussten sich eigenständig versichern, was zu einem Ausbau der privaten Krankenversicherungen führte. Der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag konstatierte 1906, dass auch Handwerker für den Krankheitsfall Unterstützungskassen benötigten, denn für diese waren weder die gesetzlichen noch die privaten Kassen zuständig. Einige Handwerkskammern gründeten ihre eigenen Kassen. Die Entwicklung kam aber durch den Ersten Weltkrieg von 1914 bis 1918 ins Stocken. In den 20er Jahren ging es mit dem Erfolgszug der privaten Kassen jedoch weiter und die Zahl der Versicherungsunternehmen stieg an. Gleichzeitig verließen mehr Mitglieder die gesetzlichen Kassen, als die Ersatzkassen zu deren Träger wurden und nur einen fest umrissenen Personenkreis akzeptierten. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in den Besatzungszonen ganz verschiedenen Umgang mit dem Thema Krankenversicherung, doch seit 1970 sind private und gesetzliche Krankenversicherungen nebeneinander gleichberechtigt.

Die aktuelle Lage der Krankenversicherungen und ihrer Mitglieder

Bevor ab 2007 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht galt und alle Bürger, die weder in einer PKV versichert sind noch Leistungen wie Heilfürsorge beziehen, in eine GKV eintreten müssen, wuchs die Zahl der Nichtversicherten. 2005 sollen rund 300.000 Bürger ohne Zugang zur Krankenversicherung gewesen sein, 2007 bereits 400.000. Im Jahr 2011 war diese Zahl auf 137.000 gesunken. Einerseits gab es freiwillig Nichtversicherte, die ihr Geld lieber sparten und bei einem Arztbesuch selbst zahlten (diese finden sich heute zum Großteil in den privaten Kassen wieder), andererseits gibt es jedoch immer wieder Versicherte, die sich die PKV nicht mehr leisten können, aber auch nicht in eine gesetzliche Kasse aufgenommen werden.

Die Lage ist so, dass Selbstständige, Freiberufler, Studenten und Beamte jederzeit in die PKV wechseln können, Angestellte jedoch erst ab einem bestimmten Einkommen, dessen Grenze sich immer wieder ändert. Diese Angestellten sparen deutlich bei den Beiträgen, die in der GKV anhand der Einkommenshöhe berechnet werden. Die PKV berechnet die Beiträge hingegen anhand des Umfangs der versicherten Leistungen, anhand des Alters des Versicherten bei Versicherungsbeginn (je früher man eintritt, umso günstiger) und anhand des Gesundheitszustands des Versicherten bei Versicherungsbeginn. Eine beitragsfreie Familienmitversicherung ist in der PKV nicht vorgesehen, denn hier entfällt auch der jährliche Bundeszuschuss, der in den gesetzlichen Kassen für diesen Zweck eingesetzt wird.

PKV und GKV bilden ein Zweiklassensystem

Viele Experten halten das jetzige System für unsolidarisch, weil gut Situierte und Beamte sich dem solidarischen Prinzip der gesetzlichen Kassen einfach entziehen können, die den Zuschuss gut gebrauchen könnten. Die Kassen haben zwar steigende Rücklagen, doch mögliche finanzielle Probleme und politische Änderungen hängen stets wie ein Damoklesschwert über ihnen. Für unbestreitbar halten viele, dass es eine Zweiklassenmedizin in Deutschland gibt, die jedoch nur ein Auswuchs eines Zweiklassenstaates ist, der sich in Unterschieden bei der Bildungspolitik, in der Rentenversicherung und in der Pflege manifestiert. Andererseits kann die private Krankenversicherung gerade für junge Selbstständige (Gründer) die wesentlich günstigere Variante sein, denn die GKV stuft Selbstständige auch bei geringem Einkommen hoch ein. 2019 soll deshalb der Mindestbeitrag halbiert werden. Die Lage auf dem Versicherungsmarkt wird sicherlich noch oft Stoff für kontroverse Diskussionen sein.

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