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Die Pendlerpauschale

wissen.de-Autorin Lena Riemenschneider, Sept. 2012

Berufsverkehr in Köln
Fotolia.com/Kai Krüger

Die Pendlerpauschale ist ein Politikum! Als würden der aktuelle Arbeits- und Immobilienmarkt nicht schon genug Probleme mit sich bringen, müssen Pendler auch noch um faire Bedingungen bangen. Sie nehmen nicht nur lange, zeitraubende Wege auf sich – ihnen fehlt es auch an finanzieller Unterstützung, um Sprit und Verschleiß finanziell abdecken zu können. „Man könnte ja umziehen“ ist leichter gesagt als getan...

 

Steigende Kosten und längere Wege werden zur Existenzbedrohung

Knapp 20 Mio. Deutsche müssen Arbeitswege von bis zu 50 km auf sich nehmen. Die Tendenz ist laut Statistik steigend. Bei einem Arbeitsweg von 30 km mussten Pendler im Jahr 2011 durchschnittlich 5.900 Euro berappen. Die Höchstgrenze für eine Entfernungspauschale, die ein Arbeitnehmer in Anspruch nehmen kann, liegt allerdings bei 4.500 Euro jährlich – und das auch bei einem Arbeitsweg von 150 km. Man bedenke: Nicht nur der Sprit, auch der Verschleiß kostet Geld.

Viele Tausende müssen sogar weit mehr als 50 km fahren, können aber aufgrund privater Verpflichtungen wie etwa hilfsbedürftigen Angehörigen, Ehrenämtern, der Berufstätigkeit des Ehepartners oder der Kinder wegen nicht in die Nähe des Arbeitsortes ziehen. Darüber hinaus liegt dieser häufig in urbanen Ballungsräumen, in denen Immobilien für Familien nahezu unerschwinglich sind. Dann ist es für Pendler oft das kleinere Übel, Fahrtkosten und Zeit auf sich zu nehmen.

 

Das Politikum Pendlerpauschale

Die Politik spricht im Zusammenhang mit der Pendlerpauschale von einer Subvention, die der Überprüfung und ggf. einer Streichung bedarf.
Doch zum Glück stellt der Bundesfinanzhof (BFH) fest, dass es sich bei den Wegekosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nicht um eine der Willkür des Gesetzgebers unterliegende Subvention sondern um notwendige - steuerlich abzugsfähige - Werbungskosten handelt. Momentan liegt die Pauschale bei 30 Cent je Entfernungskilometer. Einen Zusammenhang zwischen steuerlich nicht abzugsfähigen Lebenshaltungskosten und den Wegekosten kann der BFH nicht erkennen.

Kann die Qualifizierung der Pendlerpauschale als Subvention trotzdem gerechtfertigt sein? Unter Umständen ja! Zur Erläuterung ist ein Blick in die Entstehungsgeschichte der Entfernungspauschale erforderlich.

 

Ein Rückblick

Tachometer mit Kilometerzähler
shutterstock.com/PaulPaladin
Ursprünglich konnten die Wegekosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in Abhängigkeit von dem benutzen Verkehrsmittel geltend gemacht werden. Für die Benutzung eines Kraftfahrzeugs wurde ein Kilometer Pauschalsatz gewährt. Dies führte in der Praxis dazu, dass offenbar eine Vielzahl von Arbeitnehmern Kosten geltend machte, die tatsächlich gar nicht entstanden sind – zum Beispiel weil sie Fahrgemeinschaften bildeten, jedoch angaben, dass sie alleine fahren.

Im ersten Schritt gegen solch betrügerische Handlungen führte man eine Verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale ein, die jedem Arbeitnehmer zustand, auch wenn ihm keine Fahrtkosten entstanden waren. Im zweiten Schritt wurde die neu geschaffene Entfernungspauschale als Subvention verteufelt. Im dritten Schritt wurde die Subvention dann gestrichen.

Der Bundesfinanzhof hat diesem Treiben vorerst Einhalt geboten und es bleibt für viele Pendler zu hoffen, dass sich das Bundesverfassungsgericht dieser Meinung anschließen wird.

 

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