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Ein Überblick über die großen Gewerkschaften

In den 1860er Jahren wurden die ersten deutschen Gewerkschaften gegründet, die damals Arbeitervereine genannt wurden. Sie gewannen nur langsam an Bedeutung und konnten gegen Ende des Jahrhunderts den Abschluss von Tarifverträgen erreichen. Als berufene Vertretungen der Arbeitnehmerschaft wurden sie zum ersten Mal im Zusammenhang mit dem Hilfsdienstgesetz 1916 vom Staat anerkannt, von den Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Gründung der Zentralarbeitsgemeinschaft im November 1918. Der entscheidende Schritt zu ihrer heutigen Stellung war die Schaffung eines besonderen Tarifrechts im Jahr 1918 und damit die Übertragung der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen auf die Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern.

DGB - Deutscher Gewerkschaftsbund

Gründung: 1949

Mitglieder 2002: 7.700.012

Aufgaben: Der Deutsche Gewerkschaftsbund fasst als Spitzenorganisation alle Gewerkschaften zu einer wirkungsvollen Einheit zusammen und nimmt ihre gemeinsamen Interessen in der Wirtschafts-, Sozial- und Kulturpolitik wahr. Er koordiniert die gewerkschaftlichen Aktivitäten. Als Dachverband schließt er keine Tarifverträge ab.

Er arbeitet auf internationaler Ebene im Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) und im Internationalen Bund Freier Gewerkschaften (IBFG) mit und vertritt die deutsche Gewerkschaftsbewegung bei internationalen Institutionen wie der EU und der UNO.

Für den DGB gilt das Prinzip der Einheitsgewerkschaft. Er ist wie seine Mitgliedsgewerkschaften pluralistisch und unabhängig, aber keineswegs politisch neutral. Er bezieht Position im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Mitgliedsgewerkschaften des DGB handeln mit den Arbeitgebern Tarifverträge, u. a. zu Einkommen, Arbeitszeiten undUrlaub aus. Im Falle eines Arbeitskampfes organisieren sie den Streik und zahlen den Mitgliedern Streikunterstützung.

Sie helfen bei der Gründung von Betriebsräten, unterstützen die Beschäftigten bei betrieblichen Konflikten und vertreten sie bei Streitigkeiten mit ihrem Arbeitgeber. Gewerkschaftsmitglieder genießen kostenlosen Rechtsschutz.

www.dgb.de

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