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Einnahmen und Ausgaben
Einnahmen und Ausgaben sind sowohl im Rechnungswesen, als auch steuerrechtlich von Relevanz. Im Rechnungswesen fallen alle Zuflüsse von liquiden Mitteln und alle Forderungszugänge, die durch Rechnungen an Kunden entstehen unter den Begriff Einnahmen. Alle baren und bargeldlosen Auszahlungen als Abfluss von liquiden Mitteln sowie auch alle Schuldenzugänge, die durch erhaltene Rechnungen entstehen, werden im Rechnungswesen unter dem Begriff Ausgaben zusammengefasst. Ausgaben und Aufwand sind übrigens zu unterscheiden! Denn Aufwand oder Aufwendungen bezeichnen den Wert sämtlicher in einem Geschäftsjahr verbrauchter Güter (z. B. Rohstoffe) und Güter (z. B. Arbeitsentgelte).
Aus steuerrechtlicher Perspektive sind Einnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und die dem Steuerpflichtigen in Gestalt bestimmter Einkunftsarten zufließen. Das Einkommensteuergesetz enthält einen Katalog von steuerfreien Einnahmen (z. B. Stipendien).
Die nach dem Einkommensteuergesetz anfallende Gewinnermittlung für Steuerpflichtige, die keine Bücher führen und keinen Abschluss erstellen müssen (z. B. freiberuflich Tätige), wird in Form einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung oder auch Überschussrechnung durchgeführt. Der Gewinn ergibt sich als Differenz zwischen den Betriebseinnahmen und –ausgaben.