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Einspruch bitte!

Da rackert man das ganze Jahr, zahlt seine Steuern, füllt die Steuererklärung ganz genau aus, und was passiert: Das Finanzamt verlangt eine Nachzahlung!Manchmal ist die sogar gerechtfertigt. Manchmal aber eben auch nicht. Denn auch der Finanzbeamte kann sich irren. Ist immerhin menschlich. Doch auf Ihre Kosten? Auf keinen Fall!

von Goldfinger

Rund 20 Prozent der Steuerbescheide sollen Fehler enthalten. Deswegen: Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid ganz genau! eEgal, ob es um eine Rück- oder Nachzahlung geht!

Achten Sie dabei insbesondere auf folgende Punkte:

  • Stimmen Name und Adresse, Steuernummer und Bankverbindung?
  • Ist die Summe Ihrer Einnahmen (Arbeitslohn, Zinsen, Mieten etc.) korrekt?
  • Wurden Lohnsteuern, Kapitalertragssteuern und andere vorab gezahlte Steuern berücksichtigt?
  • Sind alle Werbungskosten und Sonderausgaben anerkannt?
  • Wurden alle Frei- oder Pauschbeträge – wie der Sparerfreibetrag – in die Rechnung einbezogen? 
  • Hat das Finanzamt mögliche Abweichungen von Ihrer Steuererklärung schriftlich begründet?  

 

Finden Sie bei einem dieser Punkte einen Fehler, sollten Sie zunächst den in der Steuererklärung angegebenen Sachbearbeiter anrufen und bei ihm nachfragen. Seine Telefonnummer ist auf dem Steuerbescheid vermerkt.

Kann er Ihnen keine erschöpfende Erklärung liefern, sollten Sie schriftlich Einspruch einlegen. Wichtig dabei: Immer den Grund für Ihren Einspruch angeben!

 

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