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Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen – Darauf sollten Sie achten!

Die Behörden in Deutschland stellen jedes Jahr rund 20 Millionen Bußgeldbescheide aus. Davon sind rund 30 Prozent fehlerhaft und dadurch anfechtbar.

Klemmt ein Knöllchen hinter dem Scheibenwischer, lohnt sich ein Einspruch meistens nicht.

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Für einen korrekten Einspruch sind ein paar Dinge zu beachten. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Bescheid zugestellt wurde, schriftlich erfolgen. Das ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn es einen Grund dafür gibt. Die fehlerhaften Bußgeldbescheide enthalten in den meisten Fällen Formfehler direkt im Bescheid. Technische Mängel, beispielsweise eine fehlerhafte Messung der Geschwindigkeit, ist nicht so leicht anfechtbar. Dafür ist Akteneinsicht durch einen Anwalt erforderlich. Durch den Einspruch entstehen zunächst keine Kosten. Lehnt die Behörde den Einspruch ab, geht es vor Gericht. Dadurch entstehen mindestens 50 Euro Gerichtskosten und zudem die Kosten für die Beratung und Vertretung durch einen Anwalt. Diese Kosten übernimmt unter Umständen eine Rechtschutzversicherung.

Lohnt es sich, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben?

Wer wegen angeblich zu hoher Geschwindigkeit einen Bußgeldbescheid bekommen hat, sollte diesen genau prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Das gilt auch, wenn der Bußgeldbescheid wegen einer überfahrenen roten Ampel kommt oder wegen fehlendem Sicherheitsabstand, insbesondere wenn nicht nur eine kleine Geldstrafe, sondern Punkte im Fahreignungsregister oder sogar ein Fahrverbot drohen. Für Berufskraftfahrer ist das natürlich besonders interessant. Sie sind von Fahrverboten besonders hart getroffen. Auch für Fahranfänger ergeben sich aus einem Fahrverbot noch weitere Konsequenzen, wie die Verlängerung der Probezeit. Auch bei wiederholten Vergehen, wenn höhere Strafen drohen, kann sich der Einspruch lohnen. Unter https://bussgeldcheck.bild.de/ können Sie prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt.

Aus welchen Gründen lohnt sich der Einspruch?

Wer Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben will, braucht dafür einen Grund. Formelle Fehler im Bescheid bieten gute Erfolgsaussichten. Denn jeder Bußgeldbescheid muss gewisse Formvorgaben erfüllen, damit er wirksam ist. Laut § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) gelten folgende Formvorschriften:

  • Die Anzahl der beteiligten Personen muss korrekt sein.
  • Er muss Name und Anschrift des Verteidigers enthalten.
  • Die vermeintliche Tat muss genau bezeichnet sein, mit Zeitpunkt und Ort.
  • Der Bescheid muss Angaben enthalten zu den Beweismitteln.
  • Darüber hinaus sind Angaben zu Strafen und Nebenfolgen notwendig.
  • Die Rechtsbehelfsbelehrung muss korrekt formuliert sein.

Ein Einspruch gegen das Beweismittel kann sehr hilfreich sein, wenn beispielsweise ein Blitzerfoto beiliegt, auf dem der Fahrer nicht eindeutig erkennbar ist. Aber auch ein technischer Mangel, wie die nicht korrekte Einstellung der Messgeräte, ist ein guter Grund für einen Einspruch. In letzterem Fall ist es allerdings ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzubinden. Umfassende Akteneinsicht, mit deren Hilfe sich der Fehler aufdecken lässt, ist nur über einen Anwalt möglich.

Technische Mängel wegen falsch eingestellter Messgeräte kommen sehr häufig vor.

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Manchmal ist es etwas komplizierter

Nicht in jedem Fall ist ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einfach zu bewerkstelligen. Wer mit einem Firmenwagen unterwegs ist, noch in der Probezeit ist oder einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhält, muss noch ein paar weitere Dinge beachten.

  • mit dem Firmenwagen unterwegs

Auch bei der Fahrt mit einem fremden Auto, beispielsweise einem Firmenwagen, ist ein Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid möglich. Der Bußgeldbescheid flattert allerdings beim Fahrzeughalter in den Briefkasten. Doch haftbar ist immer der Fahrer. Auch wenn das Unternehmen den Bußgeldbescheid zahlt, bleiben Punkte, Fahrverbote und auch der Einspruch gegen den Bescheid Sache des Fahrers.

  • Fahranfänger

Bei einem Einspruch während der Probezeit ist formal alles gleich. Hier lohnt es sich allerdings häufiger, denn Fahranfänger müssen mit härteren Strafen rechnen. Wer beispielsweise einmal geblitzt wird und 21 km/h zu schnell war, zahlt ein Bußgeld und muss darüber hinaus zur Nachschulung. Zudem verlängert sich die Probezeit.

  • wenn der Bußgeldbescheid aus dem Ausland kommt

Die Vollstreckung von Bußgeldern innerhalb der EU ist laut Informationen unter https://www.bundesjustizamt.de heute grenzüberschreitend möglich, wobei eine Untergrenze von 70 Euro gilt. Für manche Länder, wie zum Beispiel Österreich, liegen die Grenzen niedriger. Allerdings haben noch nicht alle Länder dieses Gesetz national umgesetzt, beispielsweise Italien und Griechenland. Auch mit der Schweiz gibt es ein entsprechendes Abkommen. Die Untergrenze liegt hier bei 40 Euro.

Für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland, ist das nationale Recht des jeweiligen Landes ausschlaggebend. Entsprechende Korrespondenz erfolgt über das Bundesamt für Justiz in Bonn. Um alle Rechtsvorschriften korrekt einzuhalten, ist ein Anwalt notwendig, der sich mit internationalem Verkehrsrecht auskennt.

Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, vollstrecken die Behörden auch.

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Welche Formvorschriften und Fristen sind dabei wichtig?

Damit ein Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid wirksam ist, sind eine gewisse Form und bestimmte Fristen einzuhalten. Spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids muss der Einspruch erfolgen und bei der Behörde eingegangen sein. Danach ist ein Einspruch nicht mehr möglich. Es handelt sich dann um einen rechtskräftigen Bescheid, der auch vollstreckt wird. Das gilt auch, wenn sich danach noch Formfehler ergeben. Wer dann nicht bezahlt, muss mit Mahngebühren und sogar Zwangsvollstreckung rechnen. Selbst ein Anwalt kann dann nichts mehr gegen einen Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot tun. Allerdings gilt: Wer unverschuldet die Einspruchsfrist nicht einhalten kann, muss einen Antrag stellen auf „Wiedereinsetzung auf den vorigen Stand“. Gründe dafür können ein Krankenhausaufenthalt oder Urlaub sein.

Welche formellen Vorgaben sind bei einem Einspruch einzuhalten?

Ein Einspruch muss immer schriftlich erfolgen, also per Brief oder per Fax. Auch persönlich und zur Niederschrift vorgetragen ist eine Möglichkeit. E-Mails sind umstritten und daher nicht zu empfehlen. Um die Frist zu wahren, muss zunächst nur ein einfacher Einspruch ohne Begründung eingelegt werden. Allerdings ist es von Vorteil, direkt auch gute Gründe zu nennen. Für den Erfolg ist eine persönliche und individuelle Formulierung wichtig. Kostenlose Mustervorlagen können veraltet sein und damit ihre Rechtskraft verlieren.

Wie sind die Erfolgsaussichten?

Es ist sehr schwierig, die individuellen Erfolgsaussichten pauschal vorherzusagen. Aufwand und Nutzen sollten in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Handelt es sich um eine kleine Geldstrafe, lohnt sich der Aufwand weniger. Ist allerdings der Lebensunterhalt in Gefahr, kann ein Widerspruch hilfreich sein.

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