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Energieeinsparverordnung für Altbau

Hausbesitzer werden zur Sanierung verpflichtet - spätestens mit dem Verkauf der Immobilie. Das schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, die genau regelt, in welchem Maß die Ökomaßnahmen zu erfolgen haben. Energiegerecht auf Vordermann gebracht werden muss die Immobilie auch für Selbstnutzer spätestens mit dem Verkauf. Daneben gibt es strikte Nachrüstpflichten für die Heizungsanlage und die oberen Geschossdecken.

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Bauteilbezogene Anforderungen

Plant ein Bauherr darüber hinaus generelle Sanierungsarbeiten, dann muss er ab einer Veränderung der Bauteilfläche von 20 Prozent die scharfen Anforderungen der EnEV erfüllen. Gerechnet wird hier mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten, der für jeden Hausbestandteil festgelegt ist. Der Maximalwert liegt hier zwischen 0,25 U bei einem Flachdach und 1,7 U bei Fenstern. Aber: Ganz auf den Standard eines Niedrigenergiehauses braucht die alte Immobilie nicht in allen Fällen gebracht werden. Sie darf bis zu 40 Prozent mehr Energie verbrauchen. Verschlechtern darf sich die Immobilie aber auf keinen Fall.

Nachrüstpflichten

Weniger freizügig geht der Gesetzgeber mit Heizungsanlagen um. Sie müssen bis Ende 2008 auf den verbrauchsfreundlichen Standard gebracht werden. Betroffen sind etwa Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden. Diese müssen schon bis Ende 2006 außer Betrieb genommen werden. Für Heizkessel mit ausgetauschten Brennern gelten die längeren Fristen.

Schlupfloch für Ein- und Zwei-Familienhäuser

Eigenheimbesitzer von selbst bewohnten Ein- oder Zwei-Familienhäusern brauchen sich trotzdem nicht beeilen. Hier wird die Nachrüstung erst innerhalb von zwei Jahren nach einem Eigentumswechsel fällig. Die "Ohnehin-Maßnahmen" gelten aber auch hier uneingeschränkt.

Nachweispflicht

Mit dem so genannten Energiepass muss die Wirksamkeit der Sanierungsarbeiten genau nachgewiesen werden. Es ist ohnehin sinnvoll, vor einer Renovierung einen Gutachter zu beauftragen. Dieser hat auch den Überblick über die genauen Anforderungen durch die EnEV.

wissen.de-Tipp:

Renovierungsmaßnahmen machen eine Immobilie zukunftstauglich. Denn Mieter mögen keine überdurchschnittlich hohen Wärmekosten. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert darüber hinaus Sanierungsmaßnahmen mit unterschiedlichen Kreditprogrammen sehr großzügig. Bei Fragen rund um die Energieeinsparung hilft die Deutsche Energieagentur.

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