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EU-Parlament stimmt Dienstleistungsrichtlinie zu

Das Europa-Parlament in Straßburg hat am 16. Februar 2006 der so genannten EU-Dienstleitungsrichtlinie zugestimmt. Diese soll in allen Ländern der Europäischen Union erstmals einheitliche Rahmenbedingungen für Dienstleistungen schaffen.

Michael Fischer

Das umstrittene „Herkunftlandprinzip“, nach dem Dienstleister bei Tätigkeiten im EU-Ausland nur den Regeln ihres jeweiligen Heimatlandes unterworfen gewesen wären, wurde zuvor komplett gestrichen. Außerdem wurden zahlreiche Branchen – darunter Finanzdienstleistungen, Gesundheitsdienste und Rechtsanwälte – von der neuen Regelung ausgenommen. Für die geänderte Richtlinie stimmten 394 Abgeordnete, 215 waren dagegen und 33 Parlamentarier enthielten sich. Dem Gesetz zustimmen müssen nun noch die Mitgliedsländer der EU. Die EU-Kommission will bis April ihren Gesetzesentwurf überarbeiten. Bis Mitte des Jahres ist eine Verabschiedung geplant.

Pro und Contra Dienstleistungsrichtlinie

 

Bereits in den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist das Ziel formuliert, dass neben freiem Waren-, Personen- und Geld-Verkehr auch Dienstleistungen überall in der Europäischen Union frei angeboten werden können. Anfang 2004 legte der damalige holländische EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein mit dem Entwurf einer Dienstleistungsrichtlinie den ersten umfassenden Vorschlag zu einem entsprechenden Gesetz vor. Das so genannte „Herkunftlandprinzip“ wurde dabei zum Hauptstreitpunkt.

Während die Europäische Kommission von grenzüberschreitenden Investitionen und einen Wachstumsschub mit rund 600.000 neuen Arbeitsplätzen ausgeht, fürchten vor allem europäische Gewerkschaften ein Lohn- und Sozialdumping aufgrund der Konkurrenz von Billiganbietern aus ärmeren EU-Staaten. Ob es zu Letzterem überhaupt kommen könnte, ist allerdings fraglich. Viele Branchen sind von der Regelung ausgenommen und die Länder der EU können nationale Vorschriften anwenden, wenn das der öffentlichen Sicherheit, dem Umwelt- oder dem Gesundheitsschutz dient.

In immerhin einem Punkt bringt die verabschiedete Richtlinie einen eminenten Fortschritt: Künftig sollen Dienstleister ihre Arbeit ohne bürokratische Barrieren überall in der EU anbieten können. Eine Niederlassung des jeweiligen Unternehmens oder eine zusätzliche behördliche Genehmigung im Bestimmungsland wäre nach der Ratifizierung eines entsprechenden Gesetzes nicht mehr notwendig.

 

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