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EZB

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

EZB steht für Europäische Zentralbank. Zu den übergeordneten EZB Aufgaben zählt beispielsweise, die Sicherung eines stabiles Preisniveaus. Zu den EZB Aufgaben im Speziellen gehört aber auch, den Zentralbanken innerhalb der Eurozone die Ausgabe von Banknoten zu genehmigen.

Die EZB wurde 1998 als Zentralbank für alle an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Staaten gegründet – mit Sitz in Frankfurt am Main. Gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken bildet sie das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). 

Die EZB ist für die einheitliche Geldpolitik in der Eurozone – also alle Staaten, die den Euro als einheitliche Währung eingeführt haben – zuständig. Sie ist von den Organen der EU und den nationalen Regierungen unabhängig und hat das alleinige Recht, Banknoten auszugeben.

Hauptaufgabe ist, ein stabiles Preisniveau zu gewährleisten. Unter dieser Prämisse unterstützt sie die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft. Zu ihren Instrumenten gehören z. B. Pensionsgeschäfte: Das sind Geschäfte, bei dem ein Besitzer von Vermögensgegenständen diesen an einen Dritten verkauft – mit der Einschränkung, dass er sie zu einem späteren Zeitpunkt zurückkaufen muss.

Ein weiteres Instrument ist – tolles Wort – die Spitzenrefinanzierungsfazilität: Dabei gewähren die nationalen Zentralbanken den Geschäftsbanken die Möglichkeit, Geld zu einem vorgegebenen Zinssatz mit einem Tag Laufzeit gegen die Verpfändung von Wertpapieren aufzunehmen. Dieser Zinssatz markiert im Rahmen der Zinspolitik die Zinsobergrenze des Geldmarktes.

Ein drittes Instrument ist die Einlagefazilität: Sie bietet Geschäftsbanken die Möglichkeit, Liquiditätsüberschüsse zu einem vorgegebenen Zinssatz (Einlagesatz) bei den nationalen Zentralbanken anzulegen. Und dieser Einlagesatz markiert die Zinsuntergrenze.

Beschlussorgane sind der EZB-Rat und das EZB-Direktorium. Der Rat besteht aus den Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Notenbanken der Länder der EU-Zone. Das Direktorium setzt sich aus dem Präsidenten, Vize-Präsidenten und vier weiteren Personen zusammen. Seine Mitglieder werden gewählt von den Regierungen der Mitgliedstaaten.

Das Direktorium führt die laufenden Geschäfte. Und der Rat erlässt die Richtlinien, die für die Geldpolitik der Gemeinschaft notwendig sind.


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