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Finanzielle Unterstützung bei der Arbeitssuche und Beschäftigungsaufnahme

Die bietet finanzielle Unterstützung sowohl bei der Arbeitssuche als auch bei einer Beschäftigungsaufnahme an. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf den Bezug dieser Leistungen. Sie werden nur gewährt, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, der Arbeitssuchende sie nicht selbst aufbringen kann oder der potenzielle Arbeitgeber sie voraussichtlich nicht übernehmen wird.

Kostenerstattungen bei der Arbeitssuche

Die finanziellen Unterstützungen bei der Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche beziehen sich auf die Übernahme von Bewerbungs- und Reisekosten. Den Antrag auf Übernahme von Bewerbungskosten oder von Reisekosten muss vor der Kostenentstehung bei der Arbeitsagentur gestellt werden. Rückwirkend ist eine vollständige oder teilweise Erstattung der Kosten nicht mehr möglich.

Bewerbungskosten

Ausbildungssuchende, Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende können Unterstützung bei der Erstellung und Versendung von Bewerbungen beantragen. Die Leistungen kann jeder in Anspruch nehmen, der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet ist, unabhängig davon, ob er Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezieht. Hierzu muss bei der zuständigen Arbeitsagentur der "Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten" angefordert werden. Die Bewerbungskosten werden dann möglicherweise ab dem Tag der Antragsstellung gewährt, jedoch keinesfalls rückwirkend.

Die Arbeitsagentur überprüft die Anträge und entscheidet, ob der Zuschuss ganz oder teilweise bewilligt oder abgelehnt wird. Dabei ist zu beachten, dass die Bewerbungskosten mit maximal 260 Euro jährlich bezuschusst werden. Eingereicht werden können Belege für Fotokopien, Lichtbilder, Übersetzungen von Zeugnissen, Bewerbungsmappen, Papier, Umschläge und Porto.

Reisekosten

Reisekostenzuschüsse können ebenfalls von Ausbildungssuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitssuchenden in Anspruch genommen werden. Ein Zuschuss zu den Reisekosten (teilweise oder vollständige Erstattung) kann gewährt werden bei Fahrten zur Berufsberatung, zur Arbeitsvermittlung und zu Vorstellungsgesprächen. Dabei müssen die Belege und die Bestätigung des Arbeitgebers über das Vorstellungsgespräch eingereicht werden. Die Arbeitsagentur entscheidet im Einzelfall, ob der Reisekostenzuschuss gewährt wird.

Es werden Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der jeweils niedrigsten Klasse unter Berücksichtigung möglicher Fahrpreisermäßigungen erstattet. Wer mit dem eigenen PKW reist, kann Fahrtkosten in Höhe der Wegstreckenentschädigung des Bundesreisekostengesetzes geltend machen. Falls Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen sind und hierfür eine mehrtägige Reise in Kauf nehmen müssen, können für den Anreise- und Abreisetag jeweils 8 Euro und für jeden weiteren Tag außerhalb Ihres Wohnortes 16 Euro erstattet werden. Sollten Übernachtungskosten anfallen und diese den Betrag von 16 Euro übersteigen, so werden auch diese Mehrkosten berücksichtigt, soweit sie unvermeidbar sind. Es empfiehlt sich, vor Antritt mehrtägiger Reisen die Übernahme von Fahrt- und Übernachtungskosten mit der Bundesagentur für Arbeit abzuklären, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. In einigen Fällen werden die Kosten auch vom potenziellen Arbeitgeber übernommen.

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