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Flüchtlinge: Die wichtigsten Fragen und Fakten rund ums Asyl

Bilder von vollen Flüchtlingsbooten und Notunterkünften gehen momentan durch die Medien. Dabei geht es immer auch um die Frage, wo sie in Europa aufgenommen werden. Wir versuchen einige Grundlagen zu klären. Wer gilt beispielswiese als Flüchtling und wer nicht? Wer bekommt in Deutschland Asyl? Und welche Rechte und Einschränkungen gelten für Asylbewerber?
NPO, 02.09.2015

Asylzugänge in Europa in absoluten Zahlen und pro 1.000 Einwohner im Jahr 2014.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Wie viele Flüchtlinge kommen?

Laut Prognose der Bundesregierung wird die Zahl der Flüchtlinge im Jahr 2015 so hoch sein wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr: 800.000 Asylanträge werden allein für Deutschland erwartet. Allein in der ersten Hälfte dieses Jahres wurden bereits knapp 160.000 Erstanträge auf Asyl bei uns gestellt. Damit nimmt Deutschland innerhalb der Europäischen Union die meisten Asylbewerber auf.

Allerdings: Rechnet man die Menge auf die Bevölkerungszahl der Länder um, sieht es schon anders aus. Denn dann liegen die skandinavischen Länder mit rund 2,5 Asylbewerbern pro 1.000 Einwohner vorne. Auch in Malta gab es mehr Flüchtlinge pro Einwohner als bei uns. In Deutschland gab es 2014 2,1 Asylbewerber pro 1.000 Einwohner. Weitaus geringer ist allerdings die Aufnahmezahl bei Ländern wie Frankreich und Großbritannien: Frankreich liegt unter einem Flüchtling pro 1.000 Einwohner, Großbritannien sogar unter 0,5.

Wer ist ein Flüchtling?

Auch wenn wir im Moment oft pauschal von Flüchtlingen sprechen -  dieser Begriff gilt juristisch nur für einige von ihnen. Als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gilt nur, wer zur Flucht aus seinem Land gezwungen ist, weil er wegen seiner Religion, Rasse, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt wird. In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland im Durchschnitt etwa zwölf Prozent der Asylbewerber als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention anerkannt und aufgenommen.

Als Verfolgung gilt neben direkter Gewalt auch Diskriminierung durch Behörden, Polizei oder andere staatliche Organe. Erhält ein Mensch im eigenen Land zudem keinen Rechtsschutz beispielsweise durch die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen, gilt er ebenfalls als verfolgt. Allerdings stellt nicht jede negative staatliche Maßnahme eine asylrelevante Verfolgung dar.

Herkunftsländer der Asylbewerber im ersten Halbjahr 2015 in Deutschland.

 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Was ist mit Menschen aus Syrien?

Was viele nicht wissen: Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind keine Gründe für ein Asyl als Flüchtling. Theoretisch fallen damit auch Flüchtlinge aus Syrien  nicht unter die Genfer Konvention. Ihnen wird aber momentan ein sogenannter subsidiärer Schutz gewährt. Zudem gilt für akute Kriegsgebiete und andere für Rückkehrer potenziell lebensbedrohliche Regionen ein Abschiebungsverbot.

Das bedeutet, dass syrische Flüchtlinge nicht abgeschoben werden dürfen und für eine befristete Zeit in Deutschland bleiben dürfen – solange der Konflikt in ihrer Heimat anhält. Auch in anderen Fällen kann die Regierung beschließen, eine gewisse Menge von Flüchtlingen aus Kriegs- oder Katastrophengebieten aus humanitären Gründen aufzunehmen. Sie gelten dann als "Kontingent-Flüchtlinge".

Migranten, Asylbewerber und Geduldete

Wer nicht aus politischen Gründen geflohen ist, sondern nach Deutschland kommt, weil er der Armut entfliehen will und ein besseres Leben sucht, der wird auch als Migrant bezeichnet. Solange er keine Aufenthaltsgenehmigung hat und das Aufnahmeverfahren noch läuft, gilt auch er als Asylsuchender oder Asylbewerber.

Wenn der Asylantrag abgelehnt wird, müssen die Betroffenen das Land verlassen, sie werden abgeschoben. In manchen Fällen wird jedoch eine Ausnahme gemacht, beispielsweise weil die Person krank ist oder keinen Pass besitzt. Auch Minderjährige, die ohne Eltern oder andere erwachsene Familienangehörige geflüchtet sind, dürfen bleiben bis sie volljährig sind.

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