27. 7. 1872
Frankreich
Die Nationalversammlung, die in Versailles berät, beschließt ein Militär-Reorganisationsgesetz, wonach die Wehrpflicht auf fünf Jahre verlängert wird. Durch Losentscheid wird eine Gruppe von Wehrpflichtigen bestimmt, die nur ein Jahr dienen muss. Die Maßnahme steht in Zusammenhang mit dem 1871 gegen Deutschland verlorenen Krieg.