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Freiheit den Kartoffeln!

Es ist Herbst – traditionell Erntezeit für Kartoffeln, die vitaminreiche Lieblingsbeilage der Deutschen. Was vielleicht die wenigsten wissen: Während die Knollen still auf dem Teller vor sich hin dampfen, läuft in der Agrarwirtschaft ein Kartoffelkrimi ab. Auf der einen Seite sehen sich Zuchtbetriebe dem Vorwurf ausgesetzt, das Saatgut zu kontrollieren, auf der anderen sind es die Bauern, die sich auf Kosten der Vielfalt bevormundet fühlen. Ein im Juli 2012 gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofes befeuerte die Diskussion darüber …
von wissen.de-Autor Jens Ossa, September 2012

Qualität oder Monopol?

Kartoffelanbau
Netagco, Langgoens

Der Möglichkeiten, eine Kartoffel zu verspeisen, gibt es viele: gesund als Pellkartoffel, üppig als Knödel oder in Fett gebadet als Pommes oder Chip. Hier hängt der Geschmack von der Würze ab, die gekochte Kartoffel hingegen begegnet unserem Gaumen nur in wenigen Geschmacksrichtungen. Eine Kostprobe endet meist mit dem Urteil über die Konsistenz – weich, fest, mehlig –, zumindest wenn wir es mit Produkten aus dem Supermarkt zu tun haben. Kein Wunder, denn was wir dort geboten bekommen, beschränkt sich nur auf wenige Sorten. Dabei hat Mutter Erde so viel mehr zu bieten. Warum also diese Sortenarmut?

In der Europäischen Union herrscht eine nicht unumstrittene Vorschrift. Laut der muss eine Pflanzensorte gewisse Kriterien erfüllen, um für den Handel zugelassen zu werden. So muss sie unterscheidbar von anderen Sorten sein und ein einheitliches Bild aufweisen, das sich auch durch Vermehrung nicht verändert. Das erfüllen nicht alle – alten – Sorten, und viele Bauern empören sich darüber, dass sie nicht mehr anbauen dürfen, was ihre Vorväter über Generationen angebaut haben.

Wer also eine Pflanze in den Handel bringen will, ist gezwungen, sie auf diese Kriterien und gewisse Qualitätsmerkmale prüfen und genehmigen zu lassen. Klingt einfach, doch das Prozedere ist laut einem Bericht von „tagesschau.de“ aufwendig und so teuer, dass es sich nur große Unternehmen leisten können. Nun heißt es aber nicht, dass niemand anders eine Sorte anpflanzen und vermarkten darf, wenn sie sich ein Unternehmen hat lizenzieren lassen. Gerade die Lizenz, erteilt durch das Bundessortenamt, gilt allgemein und berechtigt jeden dazu. Aus diesem Grund lassen Agrarbetriebe, sofern es sich um eine neue Sorte handelt, diese auch schützen. Immerhin stecken oft mehr als zehn Jahre in der Entwicklung einer Neuzüchtung, sie ist mit Risiken und enormen Kosten verbunden. Dennoch werfen Bauernverbände den Unternehmen vor, sich auf diese Weise Monopole zu sichern. Die argumentieren indessen, sie würden lediglich die allgemeine Qualität verbessern. Alte Sorten seien weniger ertragreich und auch anfälliger für Krankheiten. Wirklich nur ein hehres Ziel?

 

Neuzulassung einer deutschen Kartoffel in Großbritannien

Der Fall der Kartoffelsorte Linda zumindest erweckte einen anderen Anschein. Kurz bevor für sie 2004 – nach 30 Jahren – der Sortenschutz ablaufen sollte, zog die schutzberechtigte Firma Europlant die beliebte Kartoffel aus dem Verkehr. Ein findiger Trick, denn damit war sie für niemanden mehr zugänglich. Die Vermutung lag nah, das Unternehmen wolle schlichtweg verhindern, dass ihm ein anderer Betrieb mit Linda Konkurrenz mache.

Karsten Ellenberg, der sich der Rettung dieser Kartoffel verschrieben hatte, blieb nichts anderes übrig, als für sie eine Neuzulassung zu beantragen. Die allerdings blieb ihm in Deutschland verwehrt. Erst fünf Jahre später bekam er sie in Großbritannien. Ausgerechnet das EU-Recht war es, das dem Züchter aus der Lüneburger Heide den Anbau in der Bundesrepublik gestattete. Das nämlich besagt, in Deutschland könne nicht verboten sein, was in einem anderen EU-Land erlaubt sei. Heute baut Ellenberg 170 Kartoffelsorten an, von denen er 37 verkauft. Sie tragen Namen wie Bamberger Hörnchen, Blaue Anneliese oder Rosemarie. Und tatsächlich handelt es sich bei diesen um gekrümmte, blaue und rosafarbene Knollen.

Als einen weiteren Etappensieg für die Vielfalt und die Unabhängigkeit von den Saatgutunternehmen werten Bauern ein Urteil, das der Europäische Gerichtshof im Juli 2012 fällte. Demnach dürfen sie auch Saatgut aus alten, amtlich nicht zugelassenen Pflanzensorten herstellen und verkaufen. Jedoch betrifft dies nur „… Sorten, die traditionell … in besonderen Regionen angebaut werden und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie Gemüsesorten, die an sich ohne Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken sind.“ Klar, dass es da auch viele gibt, denen das nicht genug ist. Sie pochen auf eine völlige Aufhebung des Anbauverbots.

 

Die andere Seite

Ist in der Presse häufig die Rede von den wenigen mächtigen, alles kontrollierenden Konzernen, korrigiert Christine Bauer, Pressesprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums: „Tatsächlich handelt es sich bei den meisten dieser Unternehmen um Mittelstandsbetriebe von zehn bis 20 Mitarbeitern. In Deutschland gibt es etwa 120 davon. Das Sortenschutzrecht ist zwar ein Privileg der Zuchtbetriebe, doch sie sind auch darauf angewiesen. Eine Aufhebung dieses Privilegs würde gerade diese mittelständischen Unternehmen den Kopf kosten. Dann hätten wir wirklich nur noch die großen Konzerne am Markt.“

Den Grund für mangelnde Sortenvielfalt in Supermärkten sieht Bauer nicht darin, dass Agrarunternehmen einen Großteil (67 Prozent) des Saatguts vertreiben. „Sorten müssen angebaut, vermehrt und vermarktet werden, ein komplexer Vorgang. Kartoffeln sind verderbliche Güter und können nicht wie Spielzeug auf Vorrat produziert werden. Da überlegen sich die Züchter natürlich, ob die eine oder andere Sorte Chancen auf Nachfrage hat. Sie müssen abwägen.“

Im Übrigen gibt der Sortenkatalog tausende von zugelassenen Saatgütern her. Darunter sind bloß viele, bei denen es sich nicht mehr lohnt, sie anzubauen. Der Markt und nicht der Mangel bestimmt hier. Allerdings, so Bauer, herrsche der Trend, dass wieder mehr Betriebe direkt vermarkten. „Und zwar in ländlichen Regionen, wo die Leute noch wissen, dass es eine Vielfalt gibt.“

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