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Für wen sich die Abgabe der Steuererklärung lohnt

Bei einem Blick auf die monatliche Gehaltsabrechnung ist der Abzug für das Finanzamt besonders schmerzlich. Durchschnittlich 30% des Brutto-Gehalts gehen in Form von Steuern direkt an den Staat. Vielen Arbeitnehmern ist dabei nicht bewusst, dass sie einen Teil dieser Abgaben wieder zurückbekommen können. Das dafür nötige Werkzeug ist die Steuererklärung. Im Durchschnitt bekommen Arbeitnehmer durch die Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung 935 Euro pro Jahr vom Fiskus zurück.

Gerade in einem Home-Office fallen einige Kosten an, die steuerlich absetzbar sind.

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Was genau ist eine Einkommensteuererklärung?

Vereinfacht ausgedrückt ist die Steuererklärung eine Abrechnung mit dem Finanzamt. Einmal im Jahr werden dem Fiskus alle Einnahmen sowie alle beruflich bedingten Ausgaben im entsprechendem Steuerjahr angezeigt. Anhand der Auskünfte wird dann vom Finanzamt berechnet, ob ein steuerpflichtiger Bürger zu viele oder zu wenige Steuern gezahlt hat. Hierfür werden die Ausgaben den Einkünften gegenübergestellt und miteinander verrechnet. Die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer hat so hohe private Aufwendungen für eine berufliche Tätigkeit, dass sie zu viel gezahlte Steuern vom Staat erstattet bekommen.

Über 11 Millionen Arbeitnehmer geben keine Steuererklärung ab

Knapp 90 Prozent der Arbeitnehmer dürfen sich jedes Jahr über eine Steuererstattung freuen. Diese beträgt laut Statistischem Bundesamt im Durchschnitt rund 935 Euro. Trotzdem geben mehr als elf Millionen Beschäftigte keine Steuererklärung ab. Eine Steuererklärung sei zu kompliziert und lohne sich sowieso nicht, führen viele Menschen als Gründe an, warum sie sich dem Thema Steuererklärung nicht annehmen.

Online-Programme helfen bei Erstellung der Steuererklärung

In der Tat sind die offiziellen Steuerformulare oder die staatliche Steuer-Software ELSTER für Laien nur schwer zu verstehen. Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater bieten hier natürlich Unterstützung an, allerdings ist diese Dienstleistung nicht gerade kostengünstig. Für die meisten Menschen ist es auch gar nicht notwendig, mehrere Hundert Euro für einen Steuerberater zu berappen. Mithilfe von Online-Anbietern lässt sich seit ein paar Jahren die Steuererklärung relativ schnell und unkompliziert selbst erstellen.

Anhand einfacher Fragen führen die Online-Programme durch die persönliche Steuererklärung, die am Ende direkt per Mausklick an das Finanzamt gesendet werden kann. Viele Hilfen und Tipps stellen sicher, dass keine wichtigen Angaben vergessen werden und eine möglichst hohe Steuererstattung erzielt werden kann. Zumeist zeigt bei den Programmen in jedem Schritt der Steuererklärung ein Erstattungsrechner an, mit welcher Steuerrückzahlung zu rechnen ist. Die Nutzer sehen also sofort, ob sich eine Erklärung für sie lohnt. Wer sich mit der deutschen Sprache schwer tut, kann mittlerweile sogar eine Online-Steuererklärung in englischer Sprache nutzen.

Was kann alles von der Steuer abgesetzt werden?

Die Liste an Ausgaben, die zu einer Steuererstattung führen, ist lang und hängt stark von der persönlichen Lebens- und Berufssituation ab. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass alle Kosten, die eindeutig im Rahmen der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstanden sind, von der Steuer abgesetzt werden können. Hinzu kommen Ausgaben, die für die Altersvorsorge aufgewendet wurden. Im Folgenden ein Überblick über typische Kosten, die zu einer Steuererstattung führen und deshalb in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden sollten:

Altersvorsorge: Die Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge können teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt ebenso für die Riester-Rente sowie für Einzahlungen in weitere private Vorsorgesysteme.

Arbeitszimmer & Co: Aufwendungen für Arbeitszimmer, Handys oder Laptops können dann abgesetzt werden, wenn sie tatsächlich fast ausschließlich für den Beruf genutzt werden.

Bewerbungskosten: Wer sich für einen neuen Beruf bewirbt, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Dies ist natürlich besonders dann interessant, wenn sehr viele Bewerbungen eingereicht oder lange Wegstrecken zu Vorstellungsgesprächen zurückgelegt wurden.

Ehrenamt: Einkünfte aus einem Ehrenamt sind bis zu einer Obergrenze von 720 Euro pro Jahr als Aufwandsentschädigung steuerfrei.

Kinderbetreuung: Auch Ausgaben für die Kinderbetreuung sind ein wichtiger Faktor der steuerlichen Absetzbarkeit.

Pendlerpauschale: Der wohl wichtigste Punkt ist die Pendlerpauschale. Sie kann in vielen Fällen die Einkommenssteuererklärung lohnend machen. Für Fahrten zur Arbeit gibt es zum Beispiel pauschal 30 Cent pro Kilometer einfacher Wegstrecke.

Reisekosten: Berufliche veranlasste Kosten für Reisen können, sofern nicht vom Arbeitgeber erstattet, noch einmal gesondert von der Steuer abgezogen werden.

Umzugskosten: Findet aus beruflichen Gründen ein Wohnortwechsel statt, können alle Kosten im Rahmen des Umzugs abgesetzt werden. Ohne Nachweise kann die Umzugspauschale in Höhe von 764 Euro (Singles) bzw. 1.528 Euro (Paare) beansprucht werden.

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