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Gesetzlich oder Privat?

Etwa 90 Prozent der Deutschen sind gesetzlich krankenversichert. Das geht aus einer Studie des Bundesministeriums für Gesundheit aus dem vergangenen Jahr hervor. Also ist nur ein geringer Teil der deutschen Bevölkerung Mitglied in einer privaten Krankenversicherung und das, obwohl die private Variante doch so viele Vorteile bietet. Immerhin zahlt man ja dafür. Vor allem im Krankenhaus werden die Unterschiede zwischen den beiden Versicherungsarten deutlich. Privatpatienten bekommen in der Regel mehr Aufmerksamkeit und Zeit bei der Behandlung, obwohl sich die Art der Behandlung nicht großartig unterscheidet. Zu diesem Schluss ist zumindest der NDR im Rahmen eines Experiments gekommen. Allerdings muss man auch sagen, dass sich nicht unbedingt jede Art der Krankenversicherung für jeden eignet.

Eine Krankenversicherung braucht jeder, egal ob privat oder gesetzlich.

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Gesetzliche vs. private Krankenversicherung

Ist man gesetzlich versichert, so sind die grundsätzlichen Leistungen bei den Kassen immer gleich. Sie unterscheiden sich lediglich durch ihre Zusatzleistungen. Die Leistungen sind zu 90 Prozent vom Gesetzgeber vorgeschrieben und können gestrichen oder geändert werden. Bei der privaten Kasse vereinbart man je nach Budget die Leistungen im Rahmen eines Vertrags. Dabei kann man meistens deutlich mehr Leistungen vereinbaren als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Die sind dann aber auch bis ans Lebensende garantiert und können nicht vom Gesetzgeber beeinflusst werden.

Egal ob bei Behandlungen oder bei verschriebenen Medikamenten, gesetzlich Versicherte erhalten ihre Leistungen, indem sie ihre Karte vorzeigen. Mit der Rechnung für die erhaltenen Leistungen haben sie letzten Endes nichts zu tun. Anders bei Privatversicherten: Sie bekommen vom Arzt eine Rechnung, begleichen diese und erhalten von ihrer Versicherung den Betrag für die vereinbarten Leistungen zurück. Einer der Vorteile bei der privaten Krankenversicherung ist, dass man von Ärzten in der Regel bevorzugt behandelt wird, da sie auf Grundlage der amtlichen Gebührenordnung höhere Honorare verlangen können.

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Angestellte

Für normale Angestellte in einem Unternehmen lohnt sich die private Krankenversicherung am ehesten, wenn sie einen sicheren Arbeitsplatz haben, bei denen sie auch gut verdienen. Arbeitnehmer dürfen ohnehin erst ab einem Jahresbruttogehalt von 62.550 Euro die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und in eine private Versicherung eintreten.

Im Idealfall kann man dann sogar Geld sparen, wie das Rechenbeispiel in der Infografik zeigt. Während in diesem Beispiel bei der gesetzlichen Krankenkasse 445,31 Euro pro Monat vom Gehalt abgezogen werden, wären es bei der gesetzlichen etwa 311,68 Euro. Dies ist jedoch nur ein Beispiel und basiert auf individuell angenommenen Daten bis hin zum Anbieter. Die Beitragshöhe für eine private Krankenversicherung kann sich je nach Anbieter und Situation erheblich unterscheiden, da sie vom Alter, vom Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen abhängen. Für junge, gesunde Menschen kann die private Krankenversicherung deutlich günstiger sein.

Der Arbeitgeber zahlt, wie auch bei der gesetzlichen Krankenkasse, den gleichen Betrag wie der Arbeitnehmer, jedoch maximal 363,28 Euro pro Monat. Bei Rentnern ist die Sache etwas komplizierter. Sie müssen im Alter in der privaten Versicherung bleiben, da ein Wechsel ab einem Alter von 55 Jahren in die gesetzliche nahezu unmöglich ist. Selbst dann, wenn sie Hartz IV beziehen, bleiben sie privat versichert.

Der Träger der Rentenversicherung zahlt lediglich einen Zuschuss. Er trägt die Hälfte des Betrags, den ein gesetzlich Versicherter auf seine gesetzliche Rente zahlen müsste. Man sollte also schon früh immer ein wenig Geld beiseitelegen, um sich die private Krankenversicherung im Alter noch leisten zu können.

Selbstständige

Bei Selbstständigen und Freiberuflern spielt das Gehalt zunächst keine Rolle. Sie können unabhängig von ihrem Einkommen Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, die irgendwo angestellt sind, müssen Selbstständige sowohl in der privaten, als auch in der gesetzlichen Versicherung den kompletten Beitrag aus eigener Tasche zahlen. Gleiches gilt für die Beträge im Ruhestand.

Hier gestaltet sich der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse ebenfalls etwas schwieriger. Es ist nur dann möglich, wenn man die Selbstständigkeit aufgibt und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Ab dem 55. Lebensjahr wird der Wechsel ebenfalls so gut wie unmöglich.

Wenn man als Selbstständiger alleinstehend ist und viel verdient, kann die private Versicherung deutlich günstiger sein als die gesetzliche. Allerdings sollte man die Möglichkeit haben, ausreichend Rücklagen zu schaffen für die Beträge, die im Alter auf einen zukommen.

Beamte

Für Beamte lohnt sich die private Krankenversicherung in der Regel am meisten. Sie dürfen sich ebenfalls unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern. Sogar dann, wenn es Vorerkrankungen gab, die bei Angestellten oder Selbstständigen zur Ablehnung führen würden, bekommt man noch einen Vertrag. Allerdings wird dann ein Risikozuschlag von maximal 30 Prozent hinzugerechnet.

Die Hälfte des Versicherungsbetrags wird vom Dienstherrn getragen, bei Kindern sogar noch mehr. Im Pensionsalter werden sie sogar mit bis zu 70 Prozent unterstützt.

Kinder

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung brauchen Kinder von Selbstständigen und Angestellten jeweils einen eigenen privaten Vertrag. Je nach Anbieter kann man hier etwa mit 100 bis 200 Euro pro Monat rechnen.

Die Kinder von Beamten bekommen Beihilfe in Höhe von etwa 70 Prozent. Dennoch benötigen sie auch eine private Versicherung, allerdings nur über die übrigen 30 Prozent.

Studenten

Studenten können oft beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung sparen. Bis zu einem Alter von 25 Jahren sind sie in der Regel bei den Eltern mit versichert, sofern sie gesetzlich versichert sind. Ab dann müssen sie sich selbstständig versichern. In der Regel kann eine private Versicherung ab dann sogar günstiger sein als eine gesetzliche, vor allem dann, wenn man keine medizinischen Angebote nutzt. Zudem profitieren die Studenten oft von besonderen Leistungen und Beitragserstattungen, wenn sie keine Leistungen in Anspruch nehmen.

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