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Gleichberechtigungsgesetz

Werte wie Ehe und Familie werden immer weniger beachtet, und schaden damit der gesamten Volkswirtschaft.

Von Werner Grill, Perasdorf

Der 50. Jahrestag des Gleichberechtigungsgesetzes von 1957 veranlasst sicherlich jeden, die Entwicklung der Gleichberechtigung der Frau Revue passieren zu lassen.
Sieht man sich die Änderungen des Gesetzes genauer an, kann jedem Punkt ohne Ausnahme zugestimmt werden. So hat sich im Laufe der Zeit das Selbstbewusstsein der Frau auch zum Vorteil von uns Männern entwickelt.
Welcher Mann will schon ein Mauerblümchen hinter dem Herd?


Ein Passus scheint aber zum Nachteil der ganzen Volkswirtschaft verwässert worden zu sein.
„Die Frau ist nun berechtigt erwerbstätig zu sein, aber nur soweit das mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“ Wie schaut´s hiermit aus: Nur soweit das mit Ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.

Man beachte die negativen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und unser Sozial- und Rentenversicherungssystem, die die jetzige Kinderarmut hervorruft. Die gute und bessere Ausbildung und Einbeziehung der Frau kann dies nicht ausgleichen.
Wirkt sich die Kinderarmut nicht auch auf unsere Pflegemisere aus? Wie viele sogenannte "Karrieresingles" sind im Alter allein und auf fremde Pflege angewiesen?
Man beachte die Gesundheitsrisiken, die Frauen eingehen, indem Sie immer später gebären.
Man beachte die Scheidungsrate, die gleichzeitig den Wert „Ehe und Familie“ und damit den Wertverfall widerspiegelt.

Abschließend sollten wir uns also fragen bis zu welchem Punkt tut uns Männern und auch Frauen Gleichberechtigung wirklich gut?
„Gott“ sei Dank funktionieren hundert Prozent von dessen vorgeplanter Seite nicht!

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