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Hartz IV

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Die Hartz-Kommission ist eine im Jahre 2002 von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Arbeitsmarktreform unter Leitung des ehemaligen VW-Managers Peter Hartz. Der Begriff Hartz IV hat sich als Synonym für das Arbeitslosengeld II etabliert. Die rechtlichen Regelungen sind im Sozialgesetzbuch verankert. 

Der Hart IV Betrag bzw. die Höhe des Arbeitslosengeldes II wird anhand des jeweiligen Bedarfs ermittelt (Regelsatz plus Mehrbedarf). Viele Personen haben z. B. Anspruch auf Übernahme der Miet- und Heizkosten. Die jeweilige Wohnung muss aber hinsichtlich Größe und Kosten angemessen sein. Auch gibt es regionale Unterschiede.

Viele Einnahmen werden auf den Bedarf angerechnet, d. h. der Hartz IV-Betrag sinkt. Und wenn der Empfänger über Vermögen verfügt, das die Höhe der Freigrenze überschreitet, muss das Vermögen ggf. zunächst verwertet werden, bevor der Staat Leistungen auszahlt.

 

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