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Insolvenz

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Wenn eine Firma insolvent ist, ist eine offizielle "Schadensbegrenzung" bereits eingeläutet. Denn ist eine Firma insolvent, gilt sie – grob übersetzt – als endgültig "zahlungsunfähig". Und Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person – als Geschäfts- oder als Privatperson, eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse nicht mehr in der Lage ist, fällige Zahlungspflichten vollständig und fristgerecht zu erfüllen. Eine Aktiengesellschaft zum Beispiel gilt als insolvent, wenn ihr Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und somit eine Überschuldung vorliegt.

Ein Insolvenzverfahren dient der Befriedigung der Gläubiger – entweder durch Verwertung des Vermögens und Verteilung der Erlöse oder durch einen Insolvenzplan – insbesondere zum Erhalt eines Unternehmens. Die Einleitung eines solchen Verfahrens setzt voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist (entweder Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung). Reicht allerdings die verwertbare Insolvenzmasse nicht aus, um die Verfahrenskosten zu decken, wird der Antrag, der durch den Schuldner oder Gläubiger gestellt werden kann, abgelehnt. Kommt es aber zu einem Verfahren, nimmt der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners in Besitz und Verwaltung.

Die Restschuldbefreiung gibt der insolventen Person die Möglichkeit, nach Ablauf einer Frist schuldenfrei von vorne zu beginnen. Auch Unternehmen wird der Weg zur gerichtlichen oder außergerichtlichen Sanierung geebnet, damit das Unternehmen oder der Nachfolger anschließend frei von früheren Schulden ist.

Das Insolvenzrecht ist allerdings kein Freibrief für einen unsachgemäßen Umgang mit Finanzen. Wer eine Insolvenz bzw. einen Bankrott absichtlich herbeiführt, macht sich strafbar. Nicht immer resultiert eine Insolvenz aus einer schlechten Unternehmensführung oder einer schlechten wirtschaftlichen Gesamtsituation. Oft geraten Unternehmen in Schwierigkeiten, weil Kunden ihre Rechnungen spät oder gar nicht begleichen. Für Arbeitnehmer ist es wichtig, auf Anzeichen einer drohenden Insolvenz des Arbeitgebers zu achten, zum Beispiel wenn dieser mit Lohnzahlungen in Verzug gerät. Im Falle eines Insolvenzverfahrens hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld, das bei der Arbeitsagentur beantragt werden kann. Während der Dauer des Insolvenzverfahrens besteht das Arbeitsverhältnis fort, wobei der Insolvenzverwalter in der Regel die Rolle des Arbeitgebers einnimmt.


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