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Inventur

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Mit Inventur – von lateinisch "invenire": vorfinden oder erwerben – bezeichnet man die Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens. Bei einer Inventur wird jeweils nach Art, Menge und Wert der Waren unterschieden, und zwar bezogen auf einen bestimmten Zeitpunkt. Die Vermögensgegenstände sind beim Beginn eines Handelsgewerbes und regelmäßig bei Abschluss eines Geschäftsjahres aufzunehmen – um die Inventur kommt man somit nicht herum!

Die Inventur hat den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu entsprechen. Ihr Ergebnis (das Inventar) bildet die Grundlage für den Jahresabschluss. Sie erfolgt entweder am Bilanzstichtag (Stichtagsinventur), über einen Zeitraum in der Nähe des Bilanzstichtags (erweiterte Stichtagsinventur) oder über den gesamten Abrechnungszeitraum (permanente Inventur) – hier muss gewährleistet sein, dass die Bestände fortgeschrieben oder rückgerechnet werden können.

Auch eine Stichprobeninventur ist zulässig, sofern von den Steuerbehörden anerkannte mathematisch-statistische Methoden angewendet werden.

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