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Jahresabschluss

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Der Jahresabschluss ist der nach handelsrechtlichen Vorschriften von jedem Kaufmann aufzustellende Abschluss der Buchführung am Ende eines Geschäftsjahres. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz und Gewinn-Verlust-Rechnung.

Bei Kapitalgesellschaften ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern und durch einen Lagebericht zu ergänzen. Er wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt und ist vom Kaufmann bzw. allen persönlich haftenden Gesellschaftern oder den gesetzlichen Vertretern einer Kapitalgesellschaft zu unterzeichnen.

Je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens ist der Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer abzunehmen und zu veröffentlichen. Falls nichts zu beanstanden ist, wird dies durch einen Bestätigungsvermerk dokumentiert. Nur ein testierter Jahresabschluss kann vom Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft festgestellt werden.

Von der Publizitätspflicht ausgenommen sind Personengesellschaften und Einzelkaufleute, deren Unternehmen eine bestimmte Mindestgröße unterschreitet. Für die Öffentlichkeit und v. a. für de Anteilseigner ist der Jahresabschluss eine wichtige Grundlage zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und der künftigen Aussichten eines Unternehmens.

 

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