wissen.de Artikel

Kartell

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Von einem Kartell spricht man bei einem Zusammenschluss von Unternehmen, und zwar zu dem Zweck, durch koordiniertes Handeln den Wettbewerb auf einem bestimmten Markt zu beschränken. Jedoch bleiben im Falle eines Kartells die rechtliche und organisatorische Selbstständigkeit der Kartellmitglieder bestehen.

Kartelle, deren Mitglieder ihr Verhalten allein anhand mündlicher Absprachen abstimmen, bezeichnet man auch als Frühstückskartelle. Je nach Grad der Beeinträchtigung des Wettbewerbs unterscheidet man Kartelle niederer Ordnung wie Rationalisierungs- oder Spezialisierungskartelle und Kartelle höherer Ordnung wie Preis- oder Quotenkartelle.

 

Beispiele für verbotene Absprachen:

Preiskartelle legen einheitliche Preise der Mitglieder fest.

Submissionskartelle verpflichten Mitglieder dazu, bei öffentlichen Ausschreibungen festgelegte Angebotspreise nicht zu unterschreiten.

Gebietskartelle beruhen auf einer regionalen Marktaufteilung zwischen den Mitgliedern.

Importkartelle versperren ausländischen Konkurrenten den Zugang zum Markt.

 

Im Grunde sind Kartelle Notkonstrukte: Eine niedrige Auslastung der Produktionskapazitäten fördert die Neigung der einzelnen Unternehmen, ihren Marktanteil zulasten der Mitbewerber zu erhöhen. Daraus ergibt sich für die ganze Branche ein Anreiz zur „Kartellierung“, um einen Verdrängungswettbewerb zu vermeiden. Selbst weniger preisempfindliche Nachfragen fordern zu Absprachen heraus, da dann ein einzelnes Unternehmen seinen Umsatz zulasten der Wettbewerber steigern kann und umgekehrt ein Kartellpreis einen höheren Gewinn als ein Wettbewerbspreis verspricht.

Wirtschaftspolitisch ist das problematisch! Kartelle können überhöhte Preise und Kosten zur Folge haben. Beteiligte Unternehmen erzielen womöglich durch ihre Monopolmacht nicht leistungsbezogene zusätzliche Gewinne. Diese schaffen zwar bessere Bedingungen für betriebliche Forschung und Entwicklung, aber häufig ist die Neigung zu Innovationen im Kartell gering. Auf der anderen Seite können Kartelle den Markt beleben, wenn es z. B. kleinen Unternehmen gelingt, durch Kosten sparende gemeinsame Beschaffung ihre Wettbewerbsposition gegenüber Großunternehmen zu stärken.

Die Bildung von Kartellen wird staatlich kontrolliert. Das „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ enthält ein grundsätzliches „Kartellverbot“, das allerdings viele Ausnahmen zulässt. Geplante Kartellvereinbarungen sind der Kartellbehörde zu melden! Wird keine Genehmigung erteilt bzw. ein Verbot ausgesprochen, können sich beteiligte Unternehmen in zweiter Instanz an das Bundeswirtschaftsministerium wenden. Zugelassene Kartelle unterliegen der Missbrauchsaufsicht.

Besonders schwierig zu kontrollieren sind Kartelle auf internationaler Ebene. Ein Beispiel: In den 1920er und 1930er Jahren verständigten sich die Mitglieder des internationalen Glühlampenkartells darauf, die Haltbarkeit von Glühlampen zu verringern, um deren Absatz zu erhöhen.

 

Zurück zum Business-ABC

 

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon