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Konzern

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Als Konzern bezeichnet man eine Zusammenfassung von zwei oder mehr rechtlich selbstständig bleibenden Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit – also unter einheitlicher Leitung. Oft steht an der Spitze des Konzerns eine Holdinggesellschaft (eine Gesellschaft, die Anteile an anderen, rechtlich selbstständigen Unternehmen hält).

Zu den Motiven der Konzernbildung zählen z. B. die Erschließung ausländischer Märkte, Erweiterung des Fertigungs- und Absatzprogramms oder steuerliche Überlegungen. Man unterscheidet u. a. horizontale und vertikale Konzerne sowie Konglomerate oder „Mischkonzerne“ (Konzern, in dem Unternehmen verschiedener Wirtschaftszweige, Produktions- und Handelsstufen zusammengefasst sind) – je nachdem, ob die beteiligten Unternehmen auf derselben oder auf verschiedenen Produktionsstufen oder aber auf völlig verschiedenartigen Märkten agieren.

Die einheitliche Leitung im Konzern beruht in der Regel darauf, dass ein Unternehmen von einem anderen gesellschaftsrechtlich abhängig ist, insbesondere aufgrund einer Mehrheitsbeteiligung (Unterordnungskonzern). Beruht die Konzernbildung nur auf den Beteiligungsverhältnissen spricht man von einem faktischen Konzern – ist sie durch einen „Beherrschungsvertrag“ geregelt, von einem Vertragskonzern. Neben den Unterordnungskonzernen kommen gelegentlich Konzernverbindungen auch zwischen Unternehmen vor, die gesellschaftsrechtlich voneinander unabhängig sind (Gleichordnungskonzern).

Im Unterordnungskonzern kann das herrschende das abhängige Unternehmen zu einem Verhalten veranlassen, durch welches das abhängige Unternehmen zum Vorteil des herrschenden Unternehmens oder dritter, ebenfalls mit dem Konzern verbundener Unternehmen geschädigt wird. Beispiel: einseitig begünstigende Vertragsabschlüsse.

 

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