Lexikon

Aufruhr

Teilnahme an einer öffentlichen Zusammenrottung, bei der mit vereinten Kräften Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet oder eine Beamtennötigung begangen wird. Heute noch in der Schweiz ein besonderer strafrechtlicher Tatbestand (Art. 285 Nr. 2 StGB), bis 1970 auch in der Bundesrepublik Deutschland und bis 1974 in Österreich unter besondere Strafe gestellt, seitdem nur noch nach allgemeinen Vorschriften (z. B. Widerstand gegen die Staatsgewalt, Landfriedensbruch).
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Wissenschaft

Schwamm drüber

Mikroorganismen waren lange Zeit nicht sehr beliebt bei uns Menschen – und das teilweise zurecht. Denn jahrtausendelang haben sie uns nichtmal gefragt, ob wir durch die von ihnen ausgelösten Infektionskrankheiten sterben möchten. Teilweise verteufeln wir sie aber zu Unrecht, weil wir ohne sie schnell auch einmal verhungert wären...

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Wissenschaft

Der Glaube ans Wasserklosett

„Glauben heißt nichts wissen“, wie mir mein ungläubiger Vater in den 1950er-Jahren eingehämmert hat, als seine Verärgerung über die christlichen Kirchen zunahm, deren Vertreter damals wie heute lieber die Hände falten und beten, statt die Ärmel aufzukrempeln und zu helfen. Wobei jedem auffallen wird, dass die Betenden ihr Gesicht...

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