Banknote
ein meist neben dem Hartgeld umlaufendes, auf einen runden Betrag lautendes, mit währungsgesetzlicher Kraft versehenes Zahlungsmittel, das nur von privilegierten Staatsbanken (Banknotenmonopol) in Verkehr gebracht werden darf (Notenbank; in Deutschland Europäische Zentralbank und Deutsche Bundesbank). Die Banknote ist wirtschaftlich ein unverzinsliches Kreditpapier, rechtlich ein Inhaberpapier, das bei Goldwährung an der Notenbank gegen Gold eingetauscht werden kann; in der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Einlösungspflicht. Währung.