Lexikon
Ein-Mann-Gesellschaft
Handelsgesellschaft (meist AG oder GmbH) mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren sämtliche Anteile bei einer Person vereinigt sind. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Die Ein-Mann-Gesellschaft ist handels- und steuerrechtlich anerkannt, obgleich sie dem ursprünglichen Gesellschaftsbegriff widerspricht.
Wissenschaft
Kampf dem Krach im Meer
Der Lärm von Maschinen und Schiffsmotoren setzt vielen Meeresbewohnern zu. Dabei gibt es wirksame Techniken, um den Schall zu dämpfen. von HARTMUT NETZ Es geschah an einem sonnigen Morgen im März 2000. An mehreren Stränden der Bahamas wurden 17 Wale angetrieben, darunter 6 Cuvier-Schnabelwale – eine in der Tiefsee lebende Art,...
Wissenschaft
Rechnen wie das Gehirn
Mit klassischen Computern fällt es immer schwerer, den Hunger der Menschheit nach Rechenleistung zu stillen. Auf der Suche nach Alternativen lassen sich die Forscher auch vom Nervensystem inspirieren. Das Ziel ist es, biologische Konzepte auf die technische Informationsverarbeitung zu übertragen. von THOMAS BRANDSTETTER Auch wenn...
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