Lexikon
Gefälligkeitsverhältnis
Leistung im Rahmen gesellschaftlicher, konventioneller oder freundschaftlicher Zusagen, die unentgeltlich erbracht wird (z. B. Hilfe beim Umzug). Die Tätigkeit wird ohne Rechtsbindungswillen geleistet, weshalb Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind. Anders ist es, wenn eine im juristischen Sinne unerlaubte Handlung (Fahrlässigkeit) nachgewiesen werden kann.
Wissenschaft
Konserviert und archiviert
In der Umweltprobenbank des Bundes lagern Hunderttausende Ampullen, gefüllt mit Blut und Urin. Damit können Experten untersuchen, welche Schadstoffe in den menschlichen Körper gelangen. von FLORIAN STURM (Text) und ESTHER HORVATH (Fotos) An einem Waldrand, rund 15 Autominuten von Münster entfernt, steht Dominik Lermen vor einer...
Wissenschaft
Freundeskreis gibt Jungen Mathe-Selbstvertrauen
Jungen schätzen ihre Mathefähigkeiten oft höher ein als Mädchen – auch wenn sich die objektiven Leistungen nicht unterscheiden. Doch welche Faktoren tragen zu diesen unterschiedlichen Selbsteinschätzungen bei? Eine Studie hat nun einen bisher wenig beachteten Faktor identifiziert: den Vergleich mit Gleichaltrigen. Demnach...