Lexikon

Geschäftsführung

Handelsrecht
im Gesellschaftsrecht die Befugnis, im Innenverhältnis zu den Gesellschaftern oder sonstigen Teilhabern das Unternehmen zu leiten. Die mit der Geschäftsführung betrauten Personen sind in der Regel auch berechtigt, die Gesellschaft nach außen hin zu vertreten. Bei Vereinen, Aktiengesellschaften und Genossenschaften obliegt die Geschäftsführung dem Vorstand, bei der GmbH dem oder den Geschäftsführer(n), bei Personalgesellschaften den unbeschränkt haftenden Gesellschaftern.
Wasserstoff
Wissenschaft

Wasserstoff wie Erdgas fördern

In Nordfrankreich haben Forscher offenbar etwas gefunden, das es eigentlich nicht geben sollte: große natürliche Wasserstoff-Reservoire unter der Erde. Dieser „weiße“ Wasserstoff könnte die klimaneutrale Zukunft Europas enorm voranbringen. von ULRICH EBERL Lange galt es als gesichertes Wissen: Wasserstoff ist zwar das häufigste...

Entscheidungen treffen.jpg
Wissenschaft

Entschieden entscheiden

Bei jeder Entscheidung müssen wir allerlei Unsicherheiten abwägen. Wann sind wir mit einer Wahl zufrieden und wann korrigieren wir sie? Über einen komplexen Prozess, den wir zigtausend Mal am Tag erfolgreich bewältigen. von JAN SCHWENKENBECHER Das 20. Jahrhundert war gerade angebrochen, da betrat ein Typ Mensch die Bühne der Welt...

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