Lexikon
Geschäftsführung
Handelsrecht
im Gesellschaftsrecht die Befugnis, im Innenverhältnis zu den Gesellschaftern oder sonstigen Teilhabern das Unternehmen zu leiten. Die mit der Geschäftsführung betrauten Personen sind in der Regel auch berechtigt, die Gesellschaft nach außen hin zu vertreten. Bei Vereinen, Aktiengesellschaften und Genossenschaften obliegt die Geschäftsführung dem Vorstand, bei der GmbH dem oder den Geschäftsführer(n), bei Personalgesellschaften den unbeschränkt haftenden Gesellschaftern.
Wissenschaft
Kein Ende für Öl und Gas
Der Abschied von fossilen Energieträgern ist beschlossen. Doch die Abhängigkeit ist groß, und aktuell stehen die Zeichen eher auf Ausbau. Von TIM SCHRÖDER „Goliat“ ist wirklich riesig. Mit ihren 112 Metern Breite und 75 Metern Hö he ist die schwimmende Ölplattform so groß wie der Kühlturm eines Kraftwerks. Doch nicht die schiere...
Wissenschaft
Lebensstoffe reisen durchs All
Proben des Planetoiden Bennu enthalten uralte Moleküle, die in Proteinen und im Erbgut vorkommen. Hat kosmische Starthilfe dem irdischen Leben auf die Sprünge geholfen? von THORSTEN DAMBECK Manchmal kommt es darauf an, schneller zu sein – dies war wohl das Kalkül der NASA, als es um 101955 Bennu ging. Bevor dieser Planetoid...