Lexikon
Jugendhilfeausschuss
organisatorischer Teil des Jugendamtes. Ihm gehören u. a. Mitglieder der Vertretungskörperschaften von Gemeinden u. Landkreisen, Vertreter der Verwaltung, der Richterschaft, der Kirchen u. der freien Vereinigungen der Jugendhilfe an. Der J. entscheidet in wichtigen Angelegenheiten der öffentl. Jugendhilfe im Bezirk des Jugendamtes. Darüber hinaus können dort die Maßnahmen von behördl. u. freien Trägern der Jugendhilfe abgestimmt werden. Bundesgesetzl. Regelung in § 71 Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung vom 14. 12. 2006. Daneben gibt es einzelne Bestimmungen des jeweiligen Landesrechts.
Wissenschaft
Wenn die Sonne in der Nase kitzelt
Warum einige Menschen niesen müssen, wenn sie plötzlich in helles Sonnenlicht schauen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schon den griechischen Universalgelehrten Aristoteles beschäftigte im vierten Jahrhundert vor Christus die Frage, warum manche Menschen beim plötzlichen Blick ins Licht niesen müssen, andere aber nicht. Er machte...
Wissenschaft
Grüne Metallsammler
Manche Pflanzen können in ihrem Organismus Metalle anhäufen. Diese Eigenschaft ermöglicht es, Metalle zu ernten und zu verwerten.
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