Lexikon
Jugendhilfeausschuss
organisatorischer Teil des Jugendamtes. Ihm gehören u. a. Mitglieder der Vertretungskörperschaften von Gemeinden u. Landkreisen, Vertreter der Verwaltung, der Richterschaft, der Kirchen u. der freien Vereinigungen der Jugendhilfe an. Der J. entscheidet in wichtigen Angelegenheiten der öffentl. Jugendhilfe im Bezirk des Jugendamtes. Darüber hinaus können dort die Maßnahmen von behördl. u. freien Trägern der Jugendhilfe abgestimmt werden. Bundesgesetzl. Regelung in § 71 Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung vom 14. 12. 2006. Daneben gibt es einzelne Bestimmungen des jeweiligen Landesrechts.
Wissenschaft
Zum Himmel stinken
Im Himmel gibt’s kein Bier, drum trinken wir es hier.“ Wenn man dem Schriftsteller Ernst Neubach glauben möchte – und es gibt keinen Grund, seine Auskünfte stärker in Zweifel zu ziehen als andere Berichte über den sogenannten Himmel –, so sind dort weder Pils noch Weißbier vorrätig. Weshalb ihr Konsum auf einem Planeten am Rande...
Wissenschaft
Erdrotation mit Quantenverschränkung gemessen
Mit Hilfe verschränkter Quantenteilchen haben Forschende den Einfluss der Erdrotation gemessen. Damit bauen sie eine Brücke zwischen der Quantenmechanik und Einsteins allgemeiner Relativitätstheorie. Für ihr Experiment nutzten die Forschenden den sogenannten Sagnac-Effekt aus. Dieser führt dazu, dass die Rotation der Erde die...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Wie übertragbar sind Tierversuche?
Gesunde Berührung
Bunte Lebenswelt in der Ostsee
Einstein und der Tellerwäscher
Schwingender Riese
Heiße Spuren