Lexikon

Mindestnennbetrag

der Nennbetrag des Grundkapitals einer AG bzw. einer Aktie, der nicht unterschritten werden darf; er beträgt gemäß § 7 AktG beim Grundkapital 50 000 Euro, gemäß § 8 AktG bei einer Aktie 1 Euro. Aktien über einen niedrigeren Nennbetrag sind nichtig.
mongolische Gazelle mit GPS-Sender am Hals
Wissenschaft

Wanderkarte der Huftiere hilft Gazelle und Co zu schützen

Ob Rentier, Gämse oder Gnu: Huftiere legen regelmäßig große Distanzen zurück und treffen dabei immer häufiger auf menschengemachte Hürden wie Schienen. Wissenschaftler haben nun erstmals die weltweiten Wanderbewegungen von 20 Huftierarten in einer digitalen Karte zusammengefasst. In dem Online-Atlas sind die detaillierten Routen...

Phaenomenal_NEU.jpg
Wissenschaft

Gähnen steckt an

Was das Gähnen über unser Einfühlungsvermögen verrät, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Gähnen ist eigentlich eine ziemlich unspektakuläre, alltägliche Angelegenheit. Zuerst bemerkt man nur ein Gefühl, das tief hinten zwischen Rachen und Ohren zu sitzen scheint. Dann öffnet sich der Mund ein wenig, und die Lungen saugen Luft ein....

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