Lexikon
nicht eheliche Kinder
nicht von Ehepartnern gezeugte Kinder, früher als unehelich bezeichnet. Die nicht ehelichen Kinder waren bis in die jüngste Zeit Kinder minderen Rechts, was dem Grundgesetz Art. 6 Abs. 5 widersprach. Die Anpassung erfolgte zunächst durch das Bundesgesetz vom 19. 8. 1969, zuletzt durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz und das Erbrechtsgleichstellungsgesetz, beide vom 16. 12. 1997, die den Begriff des nicht ehelichen Kindes als Rechtsbegriff abgeschafft haben.
Wissenschaft
Atome im Visier
Teilchen wie Atome oder Moleküle bei ihrer Bewegung nach dem Rhythmus der Quantenphysik zu beobachten, war lange undenkbar. Das hat sich geändert – dank der Technik des Quantengasmikroskops. von RALF BUTSCHER Wie verhalten sich einzelne Atome in einem Gas? Kapseln sie sich voneinander ab und führen ein distanziertes Eigenleben?...
Wissenschaft
Moore aus Moosen
Wenn die Wiedervernässung gelingt, sind Moore Kohlenstoffsenken und wertvolle Lebensräume zugleich. von OLIVER ABRAHAM Tiefe Gräben begleiten den Weg ins Amtsvenn-Hündfelder Moor, ihren Grund bedeckt eine trockene, dunkelgrüne Schicht aus getrocknetem Moos. Ein Pegel zeigt mit frisch angetrocknetem Schlamm, dass der Wasserstand...
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