Lexikon
nicht eheliche Kinder
nicht von Ehepartnern gezeugte Kinder, früher als unehelich bezeichnet. Die nicht ehelichen Kinder waren bis in die jüngste Zeit Kinder minderen Rechts, was dem Grundgesetz Art. 6 Abs. 5 widersprach. Die Anpassung erfolgte zunächst durch das Bundesgesetz vom 19. 8. 1969, zuletzt durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz und das Erbrechtsgleichstellungsgesetz, beide vom 16. 12. 1997, die den Begriff des nicht ehelichen Kindes als Rechtsbegriff abgeschafft haben.
Wissenschaft
Unsere kosmische Blase
Alle jungen Sternentstehungsgebiete in der Sonnenumgebung befinden sich auf der Oberfläche einer gewaltigen Blase. Geschaffen wurde sie von Supernovae. von THOMAS BÜHRKE Astronomen beobachten schon lange heiße Gasblasen in unserer Milchstraße. Diese Gebilde sind einige Hundert Lichtjahre groß und verleihen der Galaxis eine...
Wissenschaft
Starker Mann, schwache Frau?
Stereotype beeinflussen Diagnose und Behandlung – und damit maßgeblich unsere Gesundheit. von RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Ein fünfjähriges Kind sitzt auf dem Schoß seines Vaters. Es trägt ein rotes T-Shirt, Shorts, die halblangen blonden Haare fallen ihm ins Gesicht. „Au!“, ruft das...
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