Lexikon

Pflanzgebot

die Verfügung der Gemeinde an den Eigentümer eines Grundstücks, es entsprechend den Vorschriften eines Bebauungsplans zu bepflanzen (§ 178 Baugesetzbuch). Das Pflanzgebot ist nur zulässig, wenn der Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen sofort durchgesetzt werden muss. Die Mieter und Pächter des Grundstücks müssen die Bepflanzung dulden. Bei land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken kann ein Pflanzgebot nicht erlassen werden.
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Wurmlöcher im Quantencomputer?

Ich habe neulich gelesen, dass Forscher ein Wurmloch im Quantencomputer erschaffen haben. Das überraschte mich nicht, weil ich über diese Mogelpackung schon vor Jahren Witze gemacht habe. Was mich aber überraschte war, dass die Geschichte in Zeitungen wie der New York Times und dem Guardian breitgetreten wurde. Ich will deshalb...

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Wasserkraftwerke und Dämme verhindern die Fortpflanzung wandernder Fische und die Selbstreinigung von Flüssen.

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