Lexikon
Polizeibeamte
die Angehörigen der Polizei; sie stehen in Deutschland meist im Staatsdienst (Landes- oder Bundesbeamte), in der Minderzahl sind sie Kommunalbeamte. Die beamtenrechtlichen Besonderheiten sind in den Polizeibeamtengesetzen der Länder bzw. im Bundesgesetz vom 19. 7. 1960 in der Fassung vom 3. 6. 1976 geregelt.
In Österreich sind Polizeibeamte Bundesbeamte, in der Schweiz überwiegend kantonale Beamte.
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Vor Milliarden Jahren stürzte ein Urplanet auf die erdabgewandte Seite unseres Trabanten. Er durchschlug die Kruste und schuf das gewaltige Südpol-Aitken-Becken. von THORSTEN DAMBECK Als 1973 die Langspielplatte „The Dark Side of the Moon“ die Hitparaden stürmte, ging es nicht um den Mond. Die Musiker von Pink Floyd hatten...
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Gehirn aus der Petrischale
In der Hirnforschung gibt es ein molekulares Werkzeug, mit dem Forschende zumindest Teile der Entwicklung des Gehirns verfolgen können. Sie überwinden immer mehr Schwächen dieser Organoide. von RAINER KURLEMANN Das Gehirn eines Embryos ist ein empfindliches Organ. Die Wissenschaft kann es nicht untersuchen, weil die Forschung dem...
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