Rechnungsjahr
der nicht notwendig mit dem Kalenderjahr übereinstimmende Zeitraum, für den die Jahresrechnung (Bilanz, Etat) aufgestellt wird. Seit dem 1. 1. 1961 stimmt für das öffentliche Haushaltswesen in der Bundesrepublik Deutschland das Rechnungsjahr mit dem Kalenderjahr überein.