Lexikon
Staatsrat
DDR
1960–1990 kollektives Staatsoberhaupt der DDR (Vorsitzender, mehrere Stellvertreter und Mitglieder, Sekretär); wurde von der Volkskammer für 5 Jahre gewählt. Der Staatsrat wurde unter W. Ulbricht zum bestimmenden Machtorgan im staatlichen Bereich. In der Verfassung von 1974 wurde er auf repräsentative Aufgaben beschränkt.
Ulbricht, Walter
Walter Ulbricht
© Corbis/Bettmann/UPI
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