Lexikon
Strafverfolgungsverjährung
Ausschluss der Strafverfolgung wegen Zeitablaufs, tritt nach Ablauf bestimmter Fristen ein, die nach der Höhe der Strafdrohung bemessen sind, z. B. bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, nach 30 Jahren, mit mehr als 10 Jahren Freiheitsstrafe nach 10 Jahren. Mord oder Völkermord verjähren nicht. Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung erfolgt durch Vernehmung des Beschuldigten oder richterliche Anordnungen wie Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung oder Haftbefehl; ähnlich in Österreich und in der Schweiz.
Wissenschaft
Wie sich Städte gegen Hitze rüsten
Mit Hightech stöbern Wissenschaftler Stadtviertel auf, die Hitze wie Schwämme tagsüber aufsaugen und nachts abstrahlen. Bekämpfen lassen sich diese Hitzeinseln oft mit erstaunlich einfachen Mitteln. von MARTIN ANGLER Hochsommer in Madrid: Während draußen 35 Grad Celsius Lufttemperatur herrschen, ziehen Händler im Inneren einer...
Wissenschaft
News der Woche 20.09.2024
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