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Lukrative Vergütung im Beruf: Alternativen zur Gehaltserhöhung

Alternative Formen der Gehltserhöhung machen es oft möglich, dass von dem erhaltenen Bruttobetrag auch der gleiche Nettobetrag übrigbleibt.

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Bei der Entscheidung für eine bestimmte Stelle spielen für Arbeitnehmer nicht nur das Einstiegsgehalt und der Urlaubsanspruch eine große Rolle, sondern auch die in der Zukunft möglichen Lohnsteigerungen. Allerdings bringen diese nicht nur mehr Geld auf der Lohnabrechnung mit sich, sondern bedeuten auch eine höhere Abgabenpflicht, sodass sich die Gehaltserhöhung oftmals nicht wirklich auf dem Konto bemerkbar macht. Aus diesem Grund können auch alternative Formen der Gehaltserhöhung ein Entscheidungskriterium für einen bestimmten Arbeitgeber sein. Diese machen es möglich, dass von dem erhaltenen Bruttobetrag auch der gleiche Nettobetrag übrigbleibt.

Zusammen mit dem Arbeitgeber die eigene Zukunft sichern

Um als Arbeitgeber attraktiver zu sein, bieten viele Unternehmen inzwischen eine betriebliche Altersvorsorge an, weil das Thema private Alterssicherung immer wichtiger wird. Pro Jahr können bis zu 2.520 € pro Mitarbeiter für diese Rente zurückgelegt werden, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben dafür anfallen. Bestimmte Verträge ermöglichen außerdem, weitere 1.800 € pro Jahr, sodass jedes Jahr bis zu 4.320 € angespart werden können. Die Berechnung der betrieblichen Altersvorsorge können Unternehmen über Programme zur Lohnabrechnung von beispielsweise diesem Anbieter vornehmen. Die Höhe der Zahlungen können Arbeitnehmer dadurch auf ihrer monatlichen Lohnbescheinigung nachvollziehen.

Kostenfrei zur Arbeit fahren

Eine weitere Alternative zur Gehaltserhöhung stellt der Dienstwagen dar, den zahlreiche Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Sie übernehmen die Anschaffungskosten, Sprit, Versicherung, Wartung sowie Reparaturen, damit der Arbeitnehmer das Fahrzeug kostenlos nutzen kann. Dies trifft allerdings nur auf die Nutzung für betriebliche Zwecke zu. Für private Fahrten fällt dagegen ein sogenannter geldwerter Vorteil an, welcher versteuert werden muss. Dazu kann der Arbeitnehmer entweder die Ein-Prozent-Regelung anwenden und jeden Monat 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs an das Finanzamt abführen oder sich für das Führen eines Fahrtenbuchs entscheiden. In diesem muss jede Fahrt genau festgehalten werden, damit die anfallenden Kosten für private Fahrten entsprechend versteuert werden können.
Eine ökologische Variante zum Firmenauto ist das Firmenfahrrad, das weitestgehend vollständig privat genutzt werden darf, wenn der Arbeitnehmer 1% des Anschaffungspreises jeden Monat versteuert.

Finanzielle Unterstützung für Eltern

In der heutigen Zeit ist es für viele Arbeitnehmer extrem wichtig, Beruf und Familie miteinander kombinieren zu können. Gerade für Mütter, die relativ schnell wieder arbeiten möchten, um ihre Karrierechancen besser zu nutzen und um zu einem besseren Familieneinkommen beizutragen, können Zuschüsse zur Kinderbetreuung eine attraktive Variante zu einem höheren Gehalt sein. Daher empfiehlt es sich in einem Bewerbungsgespräch oder bei einer Gehaltsverhandlung nach einem solchen Zuschuss zu fragen. Dieser ist für die Unternehmen steuer- und sozialversicherungsfrei und kann sehr individuell sowie flexibel eingesetzt werden. Der Zuschuss ist in seiner Höhe nicht begrenzt, kann für einzelne Mitarbeiter gewährt werden und wird zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt und darf nicht als Teil des Gehalts umgewandelt werden.

Sach- statt Geldwerte

Ein Arbeitnehmer darf pro Jahr Sachleistungen bis zu einer Höhe von 528 € pro Jahr von seinem Arbeitgeber erhalten. Möglich sind bei dieser Form der Gehaltserhöhung zum Beispiel Tankgutscheine und Prepaid-Kreditkarten. Darüber hinaus sind auch Geschenke an die Mitarbeiter zum Geburtstag, zu Weihnachten oder Jubiläen möglich, die der Gesetzgeber dreimal pro Jahr steuerfrei erlaubt. Der Betrag für diese Geschenke darf jedoch den Wert von 60 € nicht übersteigen.
Eine weitere Möglichkeit für Sachleistungen sind Rabatte auf die unternehmenseigenen Produkte, die bis zu einem maximalen Betrag von 1.080 € pro Jahr abgabenfrei sind.
Die meisten Unternehmen besitzen in der Regel keine eigene Kantine, in der ihre Mitarbeiter kostengünstig zu Mittag essen können. Um sie finanziell in dieser Hinsicht zu unterstützen, können Arbeitnehmer Essenszuschüssen in Form von Essenscheck erhalten, die nicht nur in Restaurants, sondern auch in vielen Supermärkten eingelöst werden können.

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