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Mehrwertsteuer

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug ist gleich Mehrwertsteuer. Das klingt kompliziert. Ist es auch! Um die Mehrwertsteuer zu erklären, bietet es sich daher an, ein paar Schritte zurück zu gehen – und zwar zu dem Begriff Umsatzsteuer.

Ein Unternehmen zahlt für alle Umsätze, die es macht, Steuer. Je nachdem, welche Umsätze besteuert werden, wird zwischen allgemeinen (z. B. Mehrwertsteuer) und Sonderumsatzsteuern (z. B. Versicherungssteuer) unterschieden.

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer auf den Konsum, die allerdings nicht beim Verbraucher selbst, sondern beim Produzenten bzw. Dienstleister erhoben wird. Steuerschuldner sind also die Unternehmen, die die Steuerlast über den Preis auf den Endverbraucher abwälzen, die damit die eigentlichen Steuerträger sind. Für die Unternehmer, die das Produkt erstellen, ist sie nur ein "durchlaufender Posten“.

Die Bruttoumsatzsteuern besteuern den gesamten Umsatz auf jeder steuerpflichtigen Stufe. Somit werden Vorleistungen wie etwa Rohstoffe, die als Kostenfaktor in den Verkaufspreis eingehen, mehrmals der Umsatzsteuer unterworfen. Bei der Nettoumsatzsteuer dagegen wird auf jeder Umsatzstufe lediglich die Differenz zwischen dem eigenen Umsatz und dem Umsatz auf der vorausgehenden Stufe belastet – sie betrifft also nur den zusätzlich geschaffenen Wert, bzw. Mehrwert. Hier spricht man von Mehrwertsteuer!

Da die Nettoumsatzsteuer die häufigste Umsatzsteuer ist, hat der Begriff Mehrwertsteuer fast die Bedeutung eines Synonyms angenommen.

Wenn ein Unternehmen die als Vorleistung gezahlte Umsatzsteuer abziehen kann.  Und dieses Verfahren nennt man Vorsteuerabzug – womit wir also wieder bei der einleitenden Erklärung angekommen wären.

Noch ein Rechenbeispiel zur Verdeutlichung: Ein Einzelhändler kauft Waren im Wert von 5000 Euro netto zuzüglich 19 Prozent MwSt. Das heißt: Er zahlt 5.950 Euro. Davon sind 950 Euro Umsatzsteuer.

Wenn er die Waren an die Verbraucher verkauft, dann bekommt er dafür z. B. 8000 Euro plus 19 Prozent MwSt, also insgesamt 9.520 Euro. Das heißt: Die Kunden zahlen ihm 1.520 Euro Umsatzsteuer.

Einmal im Monat (meistens um den 10. herum) führt der Unternehmer die erhaltene MwSt abzüglich der Vorsteuer (mit Warenkauf verbundene Umsatzsteuer). Das heißt: 1.520 Euro minus 950 Euro ist gleich 570 Euro – die an das Finanzamt gehen.

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