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Mit Werbungskosten Kasse machen

Wer Steuern sparen möchte, sollte die Anlage N der Steuererklärung auf keinen Fall unter den Tisch fallen lassen. In diesem Formular geht es um die „Werbungskosten“: Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beruf. Solche Kosten bringen oft eine erhebliche Steuerersparnis.

von Michael Fischer, wissen.de

Die Pendlerpauschale

Wer mit dem eigenen PKW, Bus oder Bahn von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte fährt, der kann noch immer bei der Steuererklärung mit der Entfernungspauschale von 920 Euro rechnen und so das zu versteuernde Einkommen mindern. Bei der Pendlerpauschale erhält man vom Finanzamt für jeden gefahrenen Kilometer zur Arbeit 30 Cent pro Kilometer akzeptiert (steuerlich absetzbar sind 50 Prozent von Hin- und Rückweg) - auch für Entfernungen unter 21 Kilometer. Wer an 230 Tagen im Jahr für die einfache Strecke 14 Kilometern benötigt, kommt auf 966 Euro und liegt damit bereits 46 Euro über der Werbungskostenpauschale. Bus- und Bahnreisende können die entstandenen Kosten für die einfache Fahrt angeben. Wer mal mit dem Auto, mal mit Bus oder Bahn unterwegs ist, darf zwischen Pauschale oder tatsächlichen Fahrtkosten wählen. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung tatsächlich absegnen, müssen die Steuerzahler die zu wenig gezahlten Steuern inklusive Zinsen zurückzahlen.

Das Arbeitszimmer

Für 2008 können nur diejenigen das Arbeitszimmer steuerlich absetzen, deren heimisches Arbeitszimmer Mittelpunkt der Tätigkeit ist. Die Begrenzung auf 1.250 Euro gilt nicht mehr. Stattdessen kann das Arbeitszimmer vollständig abzugsfähig sein. Das betrifft anteilig die Miete oder Grundsteuer, Heizungs-, Wasser-, Strom, Energie- und Reinigungskosten. Hinzukommen können anteilig außerdem Kosten für Renovierungen und Ausstattungen. Die Ausgaben sollten mit Rechnungen belegt werden.

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