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Neuer Personalausweis

Er ist so groß wie eine Scheckkarte, soll auf Dauer die Bürokratiekosten senken und das digitale Shopping noch sicherer machen: der neue Personalausweis. Wenige Tage, nachdem die Bundesregierung den elektronischen Personalausweis zum 1. November 2010 eingeführt hat, kam es jedoch zu einer unangenehmen Panne. Ein Hacker behauptete, die Software zum neuen Ausweis geknackt zu haben. Der Download der AusweisApp wurde kurzzeitig gesperrt.

von Michael Fischer, wissen.de

Bald keine Passwörter mehr?

Auf einem Chip des elektronischen Personalausweises werden persönliche Daten und ein Foto gespeichert, die Behördengänge, Überweisungen und Geschäfte im Internet erleichtern sollen. Anders als beim elektronischen Reisepass ist das Ablegen von Fingerabdrücken keine Pflicht, sondern kann freiwillig vorgenommen werden.
Der neue E-Personalausweis soll zweifelsfrei und schnell die Feststellung der Identität des Besitzers ermöglichen. Doch nicht nur das: Auch im Internet kann er genutzt werden und den Datenverkehr dadurch sicherer machen. Digital vorliegende Dokumente können rechtsverbindlich unterzeichnet werden - dabei soll der Nutzer jederzeit Herr über seine Daten bleiben. Zusätzlich zum digitalen Lichtbild können - auf freiwilliger Basis - zwei Fingerabdrücke abgelegt werden, die beispielsweise beim Identitätsnachweis auf Reisen eine höhere Sicherheit gewährleisten.

Wie funktioniert der Online-Einkauf via E-Personalausweis?

Der Nutzer benötigt ein Kartenlesegerät, das über ein USB-Kabel mit dem PC verbunden wird, und eine entsprechende Software, die unter www.ausweisapp.bund.de als Download zur Verfügung steht. Der E-Personalausweis kann auf Wunsch durch eine "qualifizierte elektronische Signatur", die einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist, ergänzt werden. Dazu muss ein Signaturzertifikat erworben werden. In Kombination mit einer sechsstelligen Signatur-PIN und einem Komfortlesegerät ist die Signatur-Funktion dann nutzbar. Welcher Online-Anbieter auf persönliche Daten zugreifen darf, entscheiden staatlich vergebene Berechtigungszertifikate. Die Übertragung findet kryptografisch verschlüsselt statt. Zudem kann die Übermittlung der Daten beschränkt werden: "so wenig wie möglich und so viel wie nötig". Der Ausweisinhaber bestimmt selbst darüber, was er weitergibt - und was nicht. Trotzdem sprechen kritische Datenschützer vom "Einstieg in die biometrische Totalerfassung".

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