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Neues Pflegegesetz: Swiss Life weist auf Pflegelücke hin

Herzstück des Pflegegesetzes ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff.

Pixabay.com, geralt (CC0 1.0)

Das neue Pflegegesetz mit dem sperrigen Namen Pflegestärkungsgesetz II ist seit nunmehr acht Monaten in Kraft. Fachleute ziehen überwiegend eine wohlwollende Bilanz. Die Umsetzung läuft einigermaßen reibungslos, die Zahl der Widersprüche bei den Neueinstufungen von Pflegestufen zu Pflegegraden ist gering. Dennoch fehlt in der Branche weiterhin Personal, und auch finanziell bleibt vielen Betroffenen trotz zahlreicher Verbesserungen weiterhin eine Pflegelücke – die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab. Lesen Sie hier, was das neue Pflegegesetz bringt.

Kernelemente des Pflegestärkungsgesetzes

Nichts weniger als ein komplettes Umdenken hat sich das Pflegestärkungsgesetz zum Ziel gesetzt. Heute werden alle körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen eines Pflegebedürftigen berücksichtigt, statt nur auf körperliche Fähigkeiten zu schauen. So umfasst nun die Pflegeversicherung auch Demenzkranke mit ihren spezifischen Anforderungen.

Herzstück des Pflegegesetzes ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Der Fokus liegt auf der Selbstständigkeit des pflegebedürftigen Menschen. Statt zu ermitteln, wie viele Minuten Hilfe für einzelne Tätigkeiten nötig sind, beobachtet der Medizinische Dienst der Krankenkassen stattdessen, wie selbstständig ein Pflegebedürftiger im Alltag ist und welche Unterstützung nötig ist, die Selbstständigkeit aufrechtzuerhalten und zu stärken.

Pflegegrade statt Pflegestufen

In sechs Alltagsbereichen wird der Unterstützungsbedarf ermittelt, die Einstufung erfolgt nicht mehr wie bisher in drei Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegrade. Die Neueinstufung der Menschen, die bereits Pflegeleistungen erhalten, ist nach Expertenmeinung reibungslos verlaufen. Rund 500.000 Menschen, vor allem Demenzkranke, haben durch das neue Gesetz erstmals Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Schon deshalb werden die Aufwendungen für die gesetzliche Pflegeversicherung in der Summe steigen. Tatsächlich meldeten die Kassen in den ersten acht Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes bereits rund 175.000 mehr Neueinstufungen als ein Jahr zuvor. Die Gesamtkosten der Pflege sind seit Januar um etwa 30 Prozent gestiegen. Wer sich also allein auf die Pflegepflichtversicherung verlässt, der könnte spätestens ab 2027 verlassen sein. Dann nämlich gehen die Babyboomer in Rente und werden nach und nach selbst zu Pflegefällen.

Beitragserhöhung für Versicherte

Um die zusätzlichen Leistungen zu finanzieren, wurden die Beiträge zur Pflegeversicherung 2017 um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Kinderlose zahlen heute einen Beitragssatz von 2,8 Prozent, Versicherte mit Kindern 2,55 Prozent.

Die Leistungen der Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung folgen der gleichen Einteilung wie vor der Reform. Somit gibt es folgende Leistungen:

  • Pflegegeld für pflegende Angehörige
  • Sachleistungen für die Pflege zu Hause, um Pflegedienste zu bezahlen
  • einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag für besondere Anforderungen
  • die Leistung der Pflegeversicherung bei vollstationärer Pflege

Die Geldbeträge sind jeweils abgestuft nach Pflegegrad. Der Leistungsbetrag für die Pflege zu Hause reicht von 689 Euro im Monat für Pflegegrad 2 bis zu 1.995 Euro im Monat für Pflegegrad 5.

Der Eigenanteil für die Versicherten

Die Pflegelücke entsteht durch die Differenz zwischen den Beträgen, die die Pflegeversicherung für ambulante oder stationäre Pflege zahlt, und den tatsächlichen Kosten, die der Pflegedienst oder das Pflegeheim berechnen. Die Pflegeversicherung ist grundsätzlich als Teilleistungsversicherung angelegt, der Gesetzgeber geht also davon aus, dass ein Teil der Pflegekosten aus eigenen Mitteln bestritten wird.

Der Eigenanteil an den Pflegekosten bei einer vollstationären Pflege beträgt nach Angaben der Bundesregierung im Durchschnitt 581 Euro pro Monat. Allerdings gibt es zwischen den Bundesländern große Unterschiede. In Schleswig-Holstein zahlen Pflegebedürftige nur Pflegekosten in Höhe von 289 Euro selbst, im Saarland sind es dagegen 869 Euro.

Der Verband der Privaten Krankenversicherungen hat die Gesamtkosten für ein Pflegeheim betrachtet und einen durchschnittlichen Eigenbeitrag von 1.697 Euro ermittelt.

Pflegerente oder Tagegeld? Swiss Life Select berät

Der Nutzen einer Pflegezusatzversicherung liegt auf der Hand: Einkommen und Vermögen lassen sich nur mit ihr zukunftssicher absichern. Manche Verbraucher glauben zwar, sich mit der eigenen Rente und der staatlichen Pflegeversicherung ausreichend vorgesorgt zu haben. Dass dies ein teurer Irrtum ist, wusste schon Norbert Blüm. Seine Erfindung, die Pflegepflichtversicherung, bezeichnete der CDU-Politiker zutreffend als Teilkaskoschutz. An diesem Sachverhalt ändert auch die aktuelle Reform kaum etwas.

Doch welche Versicherung schützt die Menschen? Infrage kommen in den meisten Fällen das Pflegetagegeld oder die Pflegerente. Letztere kostet etwa das Vier- bis Fünffache eines vergleichbaren Pflegetagegeldes. In vielen Fällen wird daher das individuelle Budget darüber entscheiden, für welches Produkt sich der Kunde entscheidet. Der Absicherungsbedarf des Kunden sollte allerdings niemals nach unten korrigiert werden. Die Swiss Life Select-Berater gehen gleich zu Beginn auf die erforderlichen Gesundheitsfragen ein. Pflegerenten bedingen nämlich eine umfangreiche Gesundheitsprüfung mit offenen Fragen, während Pflegetagegelder häufig nur nach Schwersterkrankungen fragen.

Bei gutem Gesundheitszustand bestehen hinsichtlich der Produktauswahl keine Einschränkungen. Grundsätzlich empfiehlt sich ein Absicherungsniveau von 1.800 Euro monatlich bzw. 60 Euro täglich. Kommt das Pflegetagegeld infrage, können für dieselben Pflegegrade häufig unterschiedliche ambulante oder stationäre Leistungen vereinbart werden. Viele Tarife bieten bei einer stationären Unterbringung bereits ab Pflegegrad zwei durchgängig 100 Prozent der Leistung, was im Hinblick auf die Pflegereform (gleicher Eigenanteil über alle Pflegegrade) ein sehr wertvolles Alleinstellungsmerkmal der Pflegetagegelder ist.  

Pflegerenten bieten dagegen dieselben Leistungen abhängig vom Pflegegrad, aber unabhängig von stationärer Unterbringung oder ambulanter Versorgung. Der Vorteil hier: Pflegerenten beinhalten keine Beitragsanpassungsklausel. Sie müssen so kalkuliert sein, dass der Beitrag während der Laufzeit nicht steigt. Allerdings erlaubt § 163 VVG dennoch eine Anpassung, wenn sich die Rechnungsgrundlagen dauerhaft verändern und dies bei vorsichtiger Kalkulation nicht absehbar war.

Ein weiterer Unterschied: Pflegerenten können abgekürzte Beitragszahlungen vorsehen. Pflegetagegelder müssen hingegen ein Leben lang bedient werden. Einige PKV-Anbieter bieten aber inzwischen die Kombination von Pflegetagegeldern mit Beitragsentlastungstarifen. Junge Kunden mit eingeschränktem Budget erhalten bei einigen PKV-Anbietern auch Pflegetagegelder ohne Alterungsrückstellungen. Optimal, um bei knappem Budget eine Absicherung anzubieten. Doch Vorsicht: Erfolgt die Bildung der Alterungsrückstellungen deutlich später als mit 45 Jahren, wird es am Ende richtig teuer.

Was geschieht bei Kündigung des Vertrags oder vorzeitigem Ableben? Bei Pflegetagegeldern sind die gezahlten Beiträge verloren. Bei Pflegerenten gilt dies nicht unbedingt. Nur wenige Anbieter bieten jedoch attraktive garantierte Rückkaufswerte. Noch schlechter sieht dies im Todesfall aus. Tritt der Tod vor dem Pflegefall ein, garantieren einige Anbieter bis zu 100 Prozent der eingezahlten Beiträge. Ist der Pflegefall jedoch bereits eingetreten, ist meistens bei maximal sechs Monatsrenten Schluss. Eine echte Beitragsgarantie auch für diese Fälle bietet lediglich Swiss Life. Optional fließen hier bis zu 80 Prozent (abzüglich bereits erhaltener Pflegerenten).

Swiss Life Select schätzt, dass erst rund vier Prozent der Deutschen für den Pflegefall privatvorsorgen. Im Jahr 2016 waren nach Angaben des Verbands der Privaten Krankenkassen 2,7 Millionen Versicherte mit einer ergänzenden Pflegeversicherung versichert, und rund 780.000 Menschen hatten den Pflege-Bahr (staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung). Dabei ist die Pflegetagegeldversicherung deutlich beliebter als die Pflegekostenversicherung.

Wie geht es weiter mit der Pflegeversicherung?

Aus demografischen Gründen wird das Thema Pflege dauerhaft in der Diskussion bleiben. Zurzeit kämpft die Pflegebranche mit Personalengpässen. Ob und wie sich neue Ausbildungsmodelle darauf auswirken, wird sich erst in einigen Jahren zeigen. Auch die Auswirkungen steigender Kosten auf das gesamte System müssen sorgfältig beobachtet werden. Zudem haben sich Kommunen weitere Ziele gesetzt, um die Beratung und die Kontrolle der Pflege zu verbessern.

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