wissen.de Artikel

Offene Handelsgesellschaft

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Die offene Handelsgesellschaft, kurz OHG, betreibt unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe. Jeder Gesellschafter haftet uneingeschränkt gegenüber den Gesellschaftsgläubigern. Als "Gesamthandsgemeinschaft" kann die offene Handelsgesellschaft unter ihrer Firma Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen sowie vor Gericht klagen und gleichermaßen verklagt werden.

Die OHG entsteht mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags und wird wirksam mit ihrer Eintragung im Handelsregister – ggf. mit Geschäftsbeginn noch vor der Eintragung. Zur Vertretung der OHG ist in der Regel jeder Gesellschafter befugt.

Die OHG endet mit Ablauf der vertraglich festgesetzten Zeit, durch einen Auflösungsbeschluss, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder durch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung.

 

Zurück zum Business ABC

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon