wissen.de Artikel

Patientenverfügung: Selbstbestimmt bis zum Schluss

Ob Unfall oder schwere Krankheit: Wir können jederzeit in eine Situation kommen, in der wir unseren Willen nicht mehr selbst äußern können. Was sollen Ärzte in diesem Fall tun? In einer Patientenverfügung kann genau das festgehalten werden. Was steht in einem solchen Dokument und was gilt es bei der Erstellung zu beachten? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
DAL, 12.04.2018

Per Patientenverfügung wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

iStock.com, Martin Barraud

Es ist eine Entscheidung mit Tragkraft: Wie möchte ich behandelt werden, wenn ich schwer oder gar tödlich krank oder verletzt bin? Dann, wenn ich mich selbst zu dieser Frage womöglich gar nicht mehr äußern kann? Mit einer schriftlichen Patientenverfügung kann jeder Volljährige dies konkret festlegen – vorsorglich, für den Fall der Fälle.

Was steht in einer Patientenverfügung?

In einem solchen Dokument wird zum Beispiel erläutert, ob und in welchen Situationen lebenserhaltende Maßnahmen ergriffen werden sollen: Möchte ich, dass alles getan wird, um mich am Leben zu erhalten? Oder wünsche ich lediglich eine Behandlung zur Linderung der Schmerzen? Möchte ich künstlich ernährt werden oder wiederbelebt, wenn mein Herz stillsteht? Dies sind nur einige Fragen von vielen, die in einer Patientenverfügung festgehalten werden können.

Dabei geht es jedoch nicht allein um medizinische Maßnahmen: Wer möchte, kann auch niederschreiben, gegenüber welchen Personen der Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden sein soll. Wer soll Beistand leisten, wenn es ans Sterben geht und wo soll dies stattfinden – im Krankenhaus, einem Hospiz oder zu Hause? Auch das lässt sich in einer Patientenverfügung festlegen.

Warum ist es sinnvoll, eine zu haben?

Eine Patientenverfügung bedeutet im Prinzip: selbstbestimmt bleiben bis zum Schluss. Sie stellt sicher, dass der Wille des Patienten umgesetzt wird. Zwar gilt grundsätzlich: Nur bei akuter Lebensgefahr, wenn kein Aufschub möglich ist, darf der Arzt ohne persönliche Zustimmung handeln. Müssen jedoch Entscheidungen außerhalb akuter Lebensgefahr getroffen werden, ist immer der Wille des Betroffenen zu berücksichtigen.

Das Problem: Ist der Patient selbst nicht mehr einwilligungsfähig, kann über seinen Willen oft nur gemutmaßt werden – es sei denn, es gibt eine Patientenverfügung. Fehlt dieses Dokument, sind Bevollmächtigte gefragt. Sie müssen dann für den Betroffenen entscheiden, obwohl sie womöglich gar nicht sicher sind, was derjenige sich wünschen würde. Das kann extrem belastend sein. Im Zweifel muss ein sogenannter Betreuungsrichter hinzugezogen werden, der dann über das weitere Vorgehen bestimmt.

Warum sollten sich schon junge Leute mit dem Thema befassen?

Niemand beschäftigt sich wohl gerne mit Gedanken an Krankheit und Tod. Fakt ist aber: Es kann jeden treffen und zwar jederzeit. Ob eine plötzliche Erkrankung, Komplikationen bei einer geplanten Operation oder ein schwerer Unfall – auch junge Menschen können von jetzt auf gleich in eine Situation kommen, in der sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.

Deshalb sollte das Thema Patientenverfügung nicht auf die lange Bank geschoben werden. Jeder der volljährig ist, kann ein solches Dokument aufsetzen und damit Vorkehrungen für den Ernstfall treffen. Natürlich kann am Ende einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema auch die Entscheidung stehen, keine Vorsorge treffen zu wollen. Niemand ist dazu verpflichtet, eine Patientenverfügung zu verfassen.

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon