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Pfandleihhaus – Die zehn wichtigsten Fragen und Antworten

Viele Menschen in Deutschland haben mit gelegentlichen Geldsorgen zu kämpfen. Reicht das monatliche Gehalt nicht aus, um eine Handwerkerrechnung zu zahlen, oder steht der Kauf kostspieliger Weihnachtsgeschenke an, kann das problematisch werden. Schnell an Geld zu kommen, ist zudem recht kompliziert, denn Banken benötigen für Kreditanträge und -auszahlungen vergleichsweise lange. Zudem braucht es manchmal weniger als 500 Euro, um doch noch über die Runden zu kommen.

Ein Ausweg, den daher immer mehr Menschen wählen, ist der Gang zum Pfandleihhaus. Hier erhalten Kunden bei der Abgabe ihres Eigentums Geld und können zu einem späteren Zeitpunkt zurückkehren und die Ware wieder auslösen. Damit der Besuch beim Pfandleiher möglichst reibungslos und ohne böse Überraschungen abläuft, sollten sich Interessierte jedoch im Vorhinein genau informieren.

  1. Was kann im Pfandleihhaus abgegeben werden?

Grundsätzlich ist die Palette der Dinge, die in einem Pfandleihhaus abgegeben werden können, sehr groß. Vom DVD-Player über Designerbekleidung bis hin zu Schmuck oder gar Autos können Kunden hier ihr Eigentum in Geld umwandeln.

Schmuck wird besonders oft in Pfandleihhäusern abgegeben.

pixabay.com, Sponchia (CC0-Lizenz)

Ob der eigene Gegenstand in einem bestimmten Pfandleihhaus angenommen wird, sollte jedoch vor dem Erstkontakt geklärt werden. So haben sich viele Leihhäuser auf bestimmte Kategorien und Waren spezialisiert und nehmen beispielsweise nur Schmuck und Uhren, aber keine elektronischen Gegenstände an.

  1. Wie schnell erfolgt die Auszahlung des Geldes?

Es dauert oft nur Minuten, bis der Kunde in einem Pfandleihhaus Geld erhält. Der Gegenstand wird zunächst genauer geprüft und ein Gutachter nimmt eine Schätzung des Wertes vor. Der Kunde muss nicht lange warten und erhält direkt ein Angebot, das er annehmen oder auch ausschlagen kann. Damit sich beim Besuch eines Leihhauses keine zeitlichen Verzögerungen oder Probleme ergeben, weist ein Berliner Juwelier & Leihhaus außerdem darauf hin, dass ein Personalausweis bei der Beleihung benötigt wird, der das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren bescheinigt.

  1. Welche Laufzeit haben Darlehen eines Pfandleihhauses?

Die Laufzeit des Darlehens, das ein Pfandleihhaus seiner Kundschaft gewährt, beläuft sich in aller Regel auf einen Zeitraum von drei Monaten. Während dieser Zeit wird der beliehene Gegenstand sicher aufbewahrt und kann jederzeit wieder abgeholt werden. Wer innerhalb von drei Monaten nicht in der Lage ist, das Geld für die Auslösung seines Eigentums aufzubringen, kann außerdem eine Verlängerung des Darlehens beantragen. Hierfür ist der erneute Gang zum Pfandleiher nötig, denn die bisher angefallenen Zinsen und Gebühren müssen vor der Verlängerung gezahlt werden.

  1. Wie gestaltet sich die Verzinsung in einem Pfandleihhaus?

Selbstverständlich möchten auch Pfandleihhäuser einen Vorteil aus der Gewährung von Darlehen ziehen. In der Pfandleihverordnung ist daher geregelt, welche Zinsen und auch Gebühren sie erheben dürfen. Zusatzkosten, die der Kunde tragen muss, errechnen sich daher stets individuell und werden aus der Summe von einem Prozent Zinsen und individuellen Gebühren gebildet.

  1. Was passiert, wenn das Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann?

Nicht immer ist von Beginn an klar, dass der Kunde sein Eigentum auch wieder abholen kann. Bleibt die finanzielle Situation angespannt und ist es nicht möglich, das gewährte Darlehen zurückzuzahlen, wird das Pfandleihhaus nach Ablauf der Darlehenslaufzeit den Gegenstand versteigern. Hierdurch wird versucht, die Darlehenssumme zu decken.

Reicht das Geld für eine Auslösung nicht aus, wird der Gegenstand versteigert.

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Geschieht dies nicht, trägt das Leihhaus das Risiko eines möglichen Verlustes. Kann bei der Versteigerung jedoch ein zusätzlicher Gewinn erzielt werden, so ist der ursprüngliche Eigentümer berechtigt, sich diesen auszahlen zu lassen.

  1. Braucht es für das Beleihen einen positiven SCHUFA-Score?

Nein. Da Pfandleihhäuser durch den abgegebenen Gegenstand eine Sicherheit erhalten und es sich dadurch nicht um einen Kredit im klassischen Sinne handelt, ist eine Prüfung des SCHUFA-Scores nicht nötig.

Ein schlechter SCHUFA Score ist im Pfandleihhaus kein Hindernis.

pixabay.com, cocoparisienne  (CC0-Lizenz)

Auch Kunden, die bereits in der Vergangenheit finanzielle Probleme hatten und einen dementsprechend schlechten Score vorweisen können, sind von den Leistungen der Pfandleihhäuser nicht ausgeschlossen.

  1. Wie erfolgt die Ermittlung des Wertes bei beliehenen Gegenständen?

Im Pfandleihhaus selbst ist stets ein Fachmann zugegen, der den Wert der abgegebenen Dinge bestimmen kann. Er begutachtet das optische Erscheinungsbild, schätzt den aktuellen Marktwert und achtet teilweise auch auf die Funktionsfähigkeit der Gegenstände. Anhand dieser Punkte erstellt er ein Angebot, das jedoch nicht dem realen Wert der Ware entspricht. Laut der Augsburger Allgemeinen erhält der Kunde für gewöhnlich ein Angebot, das maximal die Hälfte des aktuellen Zeitwertes abdeckt.

  1. Gibt es maximale Summen für Darlehen im Pfadleihhaus?

Grundsätzlich gibt es keine maximale Grenze für Auszahlungen und Darlehen in einem Pfandleihhaus. Es ist jedoch äußerst selten, dass fünf- oder auch sechsstellige Summen an Kunden ausgezahlt werden müssen. In aller Regel bewegen sich die Darlehen in Pfandleihhäusern daher im mittleren dreistelligen bis mittleren vierstelligen Bereich.

  1. Kann auch das Eigentum Dritter im Leihhaus abgegeben werden?

Nur der rechtmäßige Eigentümer einer Ware ist dazu berechtigt, diese im Pfandleihhaus in Geld zu wandeln. Wer das Eigentum Dritter unerlaubt verpfändet, macht sich dabei sogar strafbar. Soll ein Kunde einen Gegenstand abgeben, der nicht ihm gehört, benötigt er daher stets auch eine unterschriebene Vollmacht des Eigentümers.

  1.  Was geschieht, wenn der Pfandschein verloren geht?

Bei der Aufnahme eines Darlehens im Pfandhaus erhält der Kunde einen sogenannten Pfandschein. Dieser berechtigt dazu, die abgegebene Ware zu einem späteren Zeitpunkt wieder abzuholen. Geht dieser Schein verloren, könnte der Finder theoretisch die Ware auslösen. Es ist daher wichtig, einen Verlust sofort zu kommunizieren, sodass das Pfandhaus eine Sperrung des Scheins vornehmen kann. Dann braucht es für die Auslösung und Abholung  nicht mehr den Pfandschein, sondern einen gültigen Personalausweis.

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