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Praktisches zu Großbritannien

Wie kann ich die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen?

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Touristen, die in Läden einkaufen, die an dem Retail Export Scheme (Einzelhandesexportprogramm) beteiligt sind, können die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen, wenn sie Großbritannien innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf verlassen und ihr endgültiges Reiseziel ein Land außerhalb der Europäischen Union ist. Besucher sollten sich vor dem Kauf erkundigen, ob eine Rückerstattung möglich ist.

  • Beim Kauf der Ware wird der Einzelhändler um Ihren Pass bitten, um zu prüfen, ob Sie berechtigt sind, eine Rückerstattung zu beantragen.
  • Beide Seiten sollten dann das Rückerstattungsformular ausfüllen (Formular VAT 407 oder ein Firmengutschein).
  • Das VAT-Formular oder der Firmengutschein muss bei der Ausreise aus der Europäischen Union gemeinsam mit der gekauften Ware dem britischen Zoll zur Beglaubigung vorgelegt werden. Nach der Ausreise aus der EU können Formulare nicht mehr beglaubigt werden.
  • Das beglaubigte Formular wird dann an den Einzelhändler oder die zurückerstattende Firma geschickt, der Antrag wird bearbeitet und dem Käufer ein Scheck über den zurückzuerstattenden Betrag (in Pfund Sterling) ausgestellt und zugeschickt. Eine andere Möglichkeit, ist das Formular am Flughafen in einem Büro der betreffenden Firma zur sofortigen Rückerstattung der Mehrwertsteuer vorzulegen.
  • Falls Sie die Rückerstattung nicht erhalten haben, sollten schriftliche Nachfragen an den betreffenden Einzelhändler oder die Herstellerfirma, aber nicht an den britischen Zoll oder andere Einrichtungen der britischen Regierung gerichtet werden.

Eine Broschüre mit Erklärungen zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Besucher aus Übersee erhalten Sie von:

The Southbank VAT Centre
HM Customs and Excise
Dorset House, Stamford Street
London SE1 9PY, UK
Tel: +44 207 202 4087

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