14. 8. 1865
Preußen/Österreich
Die Gasteiner Konvention regelt die gemeinsame Verwaltung der von Dänemark eroberten Elbherzogtümer, kann aber den Konflikt zwischen den beiden deutschen Großmächten nicht überdecken.
Die Gasteiner Konvention regelt die gemeinsame Verwaltung der von Dänemark eroberten Elbherzogtümer, kann aber den Konflikt zwischen den beiden deutschen Großmächten nicht überdecken.