wissen.de Artikel

Privatisierung

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Privatisierung bedeutet im weiteren Sinn die Verlagerung staatlicher Aktivitäten in den privaten Wirtschaftsbereich. Im engeren Sinn ist mit Privatisierung die Überführung von Staatseigentum (v. a. öffentlicher Unternehmen) in Privateigentum gemeint – also Privatisierung des Eigentums an Kapital durch Verkauf von Beteiligungen über die Börse, durch Nichtbeteiligung des Staates an Kapitalerhöhungen oder durch die direkte Eigentumsübertragung an einen privaten Erwerber.

 

Im Falle der Privatisierung von einst durch Verstaatlichung entstandenem öffentlichem Eigentum spricht man von Reprivatisierung.

Manchmal wird unter Privatisierung auch die Übertragung von bisher durch den öffentlichen Sektor erstellten Leistungen (z. B. Abfallbeseitigung) oder von der öffentlichen Verwaltung für den Eigenbedarf benötigten Hilfsdiensten (z. B. Gebäudereinigung) auf private Anbieter verstanden. Hier handelt es sich also um Privatisierung öffentlicher Dienstleistung. Die Umwandlung öffentlicher Unternehmen von einer öffentlich-rechtlichen in eine private Rechtsform ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse stellt im Gegensatz zur materiellen Privatisierung der Eigentumsrechte lediglich eine formale Privatisierung dar. Ein solcher Rechtsformenwechsel kann eine Privatisierung vorbereiten.

 

Eine Privatisierungsaufgabe in bisher einzigartigem Ausmaß – nämlich die Privatisierung nahezu des gesamten wirtschaftlichen Potenzials – stand vor den Ländern Mittel- und Osteuropas beim Übergang von der Planwirtschaft zur Marktwirtschaft. So war auch die Reprivatisierung des DDR-Staatseigentums (volkseigenes Vermögen) in den neuen Bundesländern Kernaufgabe der ersten Jahre nach der Wiedervereinigung.

Seit den 1970er Jahren liegt der Schwerpunkt in der Privatisierung öffentlicher Unternehmen und der Aufhebung staatlicher Markteingriffe.

 

Häufigste Ursachen für die Entstehung eines größeren Bereichs öffentlicher Unternehmen in den westlichen Demokratien:

  • das fiskalische Ziel der Mittelbeschaffung
  • die bewusste staatliche Einflussnahme auch bei Gütern des privaten Bedarfs aus verteidigungspolitischen Gründen
  • die Sicherung nationaler Interessen gegen unerwünschte ausländische Einflüsse
  • struktur- und regionalpolitische Gründe
  • allokatives Marktversagen (Allokation = zielorientierte Verteilung von Ressourcen) z. B. durch externe Effekte oder Monopolbildung

 

Argumente, die für eine Privatisierung sprechen:

  • Verringerung des Staatseinflusses
  • Steigerung der Produktionseffizienz durch Intensivierung des Wettbewerbs und Ausnutzung von Produktivitätsvorsprüngen privater Produzenten
  • Entlastung des Staatshaushalts durch Kosteneinsparung und Wegfall von Zuschüssen für unvorteilhafte Staatsunternehmen
  • Konsolidierung des öffentlichen Haushalts und Senkung der öffentlichen Schulden durch Privatisierungserlöse
  • Breitere Streuung des Eigentums am Produktivkapital durch Verbindung der Privatisierung mit vermögenspolitischen Maßnahmen sowie Ausgabe von Belegschaftsaktien

 

Zurück zum Business-ABC

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon