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Pro & Contra – Kasse/Privat

Neben Beamten und Selbstständigen können sich auch Angestellte mit einem Monatseinkommen über 3.937,50 Euro (Stand Januar 2006) privat krankenversichern. Wer jedoch über einen Versicherungswechsel nachdenkt, sollte sowohl die Vorteile als auch die Nachteile beider Versicherungsformen kennen.

Pro & Contra – gesetzliche Krankenversicherung

Eine wesentliche Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Solidaritätsprinzip. Demnach werden alle Versicherten - anders als bei den Privaten, bei denen sich die Leistungen nach der Beitragshöhe richten - gleich behandelt. Als Folge dieses Prinzips ergibt sich die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern. Für die gesetzliche Krankenversicherung spricht auch, dass die Beitragszahlungspflicht im Falle einer längeren Krankheit nach sechs Wochen entfällt. Zusätzliche Vorteile: Beitragsfreiheit während Mutterschutz und Elternzeit und Zahlung von Mutterschaftsgeld. Außerdem sind so genannte Härtefallregelungen zugunsten des Versicherten möglich. Wenn diese nicht gewährt werden, haben Sie die Möglichkeit, beim Sozialgericht eine kostenlose Klage gegen den Widerspruchsbescheid der Kasse einzureichen.

Negativ ins Gewicht fallen bei der gesetzlichen Krankenversicherung neben der starren Beitragsgestaltung einzig vom Einkommen abhängig, daher für Single-Besserverdiener unvorteilhaft und den regelmäßigen Zuzahlungen für Medikamente auch, dass die Behandlung nur durch Kassen-Vertragsärzte und Zahnärzte erfolgt. Ferner haben Sie bei einer stationären Behandlung ausschließlich Anspruch auf die Regelleistung. Sollten Sie im Ausland erkranken, können Sie nur mit eingeschränkten Leistungen rechnen. Hinzu kommen hohe Zuzahlungen bei Zahnersatz und Sehhilfen. Heilpraktiker müssen komplett vom Patienten übernommen werden.

Pro & Contra – private Krankenversicherung

Zugunsten der privaten Krankenversicherung sprechen außer der günstigen Beitragsgestaltung für ledige, junge und gut verdienende Versicherungsnehmer, dem Einbett-Zimmer, der freien Arzt- und Krankenhauswahl und der persönlichen Betreuung durch den Chefarzt noch folgende Argumente: Diese sind u.a. die individuelle Beitragsgestaltung (freie Tarifwahl), die Kostenübernahme für den Heilpraktiker, die hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz, der weltweite Krankenschutz und die Beitragsrückerstattung bei der Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen. In welchem Umfang die genannten Angebote gelten, hängt jedoch stark von dem Tarif ab, für den Sie sich entscheiden.

Dass jedes Familienmitglied seinen eigenen Monatsbeitrag zahlen muss, ist nicht das einzige Ärgernis bei den privaten Versicherern. Ferner sind Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen möglich und die Beitragszahlung auch nach längerer Krankheit (meist nach sechs Wochen) Pflicht. Außerdem wird keine Beitragsfreiheit während Mutterschutz und Elternzeit und keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten gewährt. Zudem ist in den ersten Jahren eine Summenbegrenzung bei Zahnersatz möglich. In Betracht zu ziehen ist außerdem, dass Rechnungen vom Versicherten vorfinanziert werden müssen. Last but not least können eventuelle Rechtstreitigkeiten teuer werden, wenn Sie - kostenpflichtig - vor das Zivilgericht ziehen.

Wie schneiden die Versicherungen im Beitragsvergleich ab?

Der Beitrag für Pflichtversicherte wird abhängig vom Bruttoeinkommen erhoben. Die Beitragssätze liegen - je nach Krankenkasse - zwischen 12% und 14,9% bzw. bis zu gut 20% (erhöhter Satz) des Bruttoeinkommens (Stand Januar 2006). Der Beitrag für Privatversicherte ist dagegen unabhängig vom Einkommen. Die Beitragshöhe richtet sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang (Tarif), Gesundheitszustand und Geschlecht. So zahlen bei den Privaten Frauen mehr als Männer, Ältere mehr als Junge und Kranke mehr als Gesunde.

Unter diesen Voraussetzungen lohnt sich eine private Krankenversicherung besonders für junge, ledige, besser verdienende Männer, die keine weiteren Familienmitglieder mitversichern müssen und außerdem bei den gesetzlichen Versicherern “dank ihres hohen Einkommens einige Tausend Euro mehr im Jahr zu bezahlen hätten. Zwar dürfen private Versicherungen die Beiträge nicht erhöhen, nur weil die Versicherten im Laufe der Jahre älter werden die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen bedingt dennoch auch hier jährliche Teuerungen. Als letzter Ausweg bleibt da häufig nur noch ein Tarifwechsel zum Standardtarif auch “Billigtarif genannt der in etwa das Leistungsniveau der gesetzlichen Kassen bietet.

Einmal privat, immer privat?

Der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht ohne Einschränkungen möglich. Solange das Jahresbruttoeinkommen über der Bemessungsgrenze liegt, ist kein Wechsel zurück zur gesetzlichen Krankenkasse möglich. Sinkt das Bruttogehalt unter diese Grenze, werden Sie automatisch vom Arbeitgeber wieder als "pflichtversichert" gemeldet - es sei denn, Sie lassen sich von der Versicherungspflicht endgültig befreien. Wer arbeitslos wird, wird ebenfalls gesetzlich versicherungspflichtig, kann sich aber - wie auch bei geringerem Einkommen - die Rechte auf Wiedereintritt in die private Krankenversicherung mittels eines Anwartschaftsvertrages einfrieren lassen.

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