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Rechtliche Grundlagen zur Berufsausbildung

Kennen Sie die rechtlichen Grundlagen zur Berufsausbildung von Jugendlichen? Wenn nicht, wissen Sie denn, wo Sie sie nachlesen können?

Das Berufsbildungsgesetz

Die wichtigsten Regelungen für Betrieb und Auszubildende finden Sie im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und im Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG). Hier sind die Rechte und Pflichten der Ausbilder und der Azubis bis hin zum Ausbildungsvertrag detailliert beschrieben. Ergänzungen finden sich zusätzlich in der Handwerksordnung.

Das Berufsbildungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für das Ausbildungsverhältnis zwischen Betrieb und Azubi. Ziel des Berufsbildungsgesetzes ist die Sicherung einer ordnungsgemäßen und fachlich einwandfreien Berufsausbildung.

Die wichtigsten Bestimmungen aus dem Berufsausbildungsgesetz sind:

  • Nicht volljährige Jugendliche dürfen nur in anerkannten Ausbildungsberufen und Ausbildungsbetrieben ausgebildet werden.
  • Die Eignung des Betriebes für die Berufsausbildung von Jugendlichen.
  • Nur geeignete Ausbilder sind zur Berufsausbildung berechtigt. Die Ausbilder müssen nach der Ausbilder-Eignungsverordnung bestimmte Qualifikationen, Prüfungen, Zeugnisse und Eignungen nachweisen.
  • Die Zahl der Auszubildenden, die Zahl der beschäftigten Fachkräfte und die Zahl der Ausbildungsplätze muss in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Die Eignung des Ausbildungsbetriebes wird im Einzelfall festgestellt. Ein Betrieb, der die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht in vollem Umfang vermitteln kann, gilt auch dann als geeignet, wenn diese Mängel durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte behoben werden.
  • Nach der Vereinbarung einer Berufsausbildung sind die wesentlichen Inhalte des Vertrages schriftlich zu fixieren - eine mündliche Vereinbarung ist nicht zulässig.
  • Jedes vertraglich geschlossene Ausbildungsverhältnis muss bei den zuständigen Kammern eingetragen werden. Diese Meldepflicht besteht für den Betrieb zum Beispiel gegenüber der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, der Landwirtschaftskammer, dem Bundesverwaltungsamt oder der Rechtsanwaltskammer.
  • Die Abschlussprüfungen in den anerkannten Ausbildungsberufen finden vor den zuständigen Stellen statt. In der Regel sind dies die Ämter oder Kammern, bei denen das Ausbildungsverhältnis registriert worden ist.
  • Die Rechte und Pflichten des Ausbilders sowie des Auszubildenden sind im Berufsausbildungsgesetz genau festgeschrieben. Beide Ausbildungspartner sind dafür verantwortlich, dass das Ausbildungsziel erreicht wird. Der ausbildende Betrieb durch die Vermittlung der festgelegten Kenntnisse und Fertigkeiten des Berufes, und der Auszubildende durch das erkennbare Bemühen, sich dieses Wissen anzueignen.
  • Der Ausbilder hat den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und für den Berufschulunterricht sowie für die Prüfungen freizustellen.
  • Im Ausbildungsvertrag muss die Ausbildungsdauer, die Dauer der Probezeit, die Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit, Urlaubsregelungen, die Vergütung und die Kündigungsvereinbarungen geregelt sein.
  • Der Auszubildende erhält bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis. Dies gilt auch wenn diese vorzeitig abgebrochen wird. Darin müssen Angaben enthalten sein über die Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Kenntnisse des Auszubildenden.
  • Die Ausbildungszeit kann auf Antrag und bei sehr guten Leistungen gekürzt werden, wenn trotzdem zu erwarten ist, dass der Auszubildende sein Ausbildungsziel erreicht. In Ausnahmefällen kann die Ausbildungszeit auf Antrag bei den zuständigen Kammern auch verlängert werden.
  • In allen anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlussprüfungen durchzuführen. Die Prüfungsgegenstände orientieren sich an der jeweiligen Ausbildungsordnung. Die Zulassung zur Abschlussprüfung wird ebenfalls im Berufsbildungsgesetz geregelt.

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